Bewusstlosen Gast missbraucht: Teilbedingte Haft für Barkeeper
Symbolbild
Am Freitagvormittag hat in Wien der Prozess gegen jenen Barkeeper stattgefunden, der im Oktober 2025 einen bewusstlosen Gast sexuell missbraucht haben soll. Der 40-jährige Lokalbesucher hatte eine tödliche Mischung aus Alkohol, Drogen und Medikamenten intus und ist in der Folge verstorben.
Erst am Morgen hatte der Barkeeper die Rettung gerufen. Er war deswegen für unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge angeklagt.
Von dem Vorwurf wurden er freigesprochen. Der 41-jährige Erstangeklagte fasste acht Monate unbedingte Haft aus, 16 Monate wurden mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Die rund dreieinhalbmonatige U-Haft wird an die unbedingte Strafe angerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Das darf nicht passieren“, begründete die Richterin das Urteil, auch wenn man mit der Person davor einvernehmlichen Sexualverkehr gehabt habe. Grundsätzlich handle es sich um eine „wahnsinnig tragische Geschichte“, erläuterte die Richterin. Allerdings müsse man den Ablauf der Geschehnisse ex ante, also ohne das Wissen um den späteren Tod des Mannes, betrachten.
Für die drei bisher unbescholtenen Angeklagten sei der Ernst der Lage nicht unbedingt ersichtlich gewesen. „Es ist nicht vollkommen unüblich, dass jemand seinen Rausch ausschläft“, sagte sie. Einen Vorsatz zur unterlassenen Hilfeleistung konnte der Schöffensenat nicht erkennen. Die Freisprüche von zwei weiteren Angeklagten, die Bargäste waren, sind rechtskräftig.
"Lag da wie ein Kartoffelsack"
Der Tod des Gastes sei "völlig vermeidbar und völlig unnötig" gewesen, sagte die Staatsanwältin. Nur einer der drei Angeklagten hätte handeln müssen, erklärte sie. Auf einem Video seien die Taten festgehalten.
Dort könne man sehen, dass sich der Zustand des Gastes immer weiter verschlechterte. Er habe angefangen zu schwitzen und "am Ende kann er gar nichts mehr" und lag "da wie ein Kartoffelsack", schilderte die Staatsanwältin.
Mann hätte laut Gutachten gerettet werden können
Dennoch rief der Erstangeklagte nicht die Rettung, im Gegenteil. "Aus dem Nichts fängt er an, ihn sexuell zu missbrauchen", erklärte die Staatsanwältin. Dann habe er den Drittangeklagten in die Bar gerufen und mit ihm sexuell verkehrt, während das Opfer weiter auf dem Boden lag.
Laut einem Gutachten hätte der Mann noch gerettet werden können, wenn die Rettung um 8.00 Uhr gerufen worden wäre. Der Erstangeklagte hatte um 8.22 Uhr einen Notruf abgesetzt. Das sei "viel zu spät" gewesen, schloss die Staatsanwältin.
"Gerade bei so einem hässlichen Vorwurf", der sich anhöre, wie eine "Horrorgeschichte", müsse man auf die Details achten, betonte der Verteidiger des 41-jährigen Barkeepers. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs sei aufgrund des vielfach höheren Strafrahmens als der der unterlassenen Hilfeleistung der entscheidende Punkt.
"Nicht jede sexuelle Handlung an einer schlafenden oder wehrlosen Person ist in Österreich strafbar", sagte er mit Verweis auf den vorangegangenen einvernehmlichen Sex. Zudem habe sein Mandant auch während der sexuellen Handlung an dem Weggetretenen versucht diesen wachzurütteln, er habe ihm sogar Wasser ins Gesicht geschüttet.
Ob das Opfer die Handlungen als sexuellen Missbrauch wahrgenommen hätte, bezweifelte er. Der Verteidiger sagte, sein Mandant hätte sich immer wieder um den am Boden Liegenden gekümmert.
"Dachte, durch Stimulation kann ich ihn aufwecken"
Der Gast habe geschnarcht, "ich hab geglaubt, der schläft", erklärte der Barkeeper heute. "Ich war noch so in Ekstase, ich dachte, durch die Stimulation kann ich ihn aufwecken und wir können weitermachen", begründete er die sexuellen Handlungen.
Sorgen habe er sich zu keinem Zeitpunkt gemacht. Die Rettung habe er gerufen, weil er die Bar zusperren und nach Hause wollte, sagte er. Auch der Angeklagte erzählte, an jenem Abend Alkohol, Drogen sowie Viagra zu sich genommen zu haben.
Zweitangeklagter bekannte sich nicht schuldig
Der Zweitangeklagte bekannte sich der unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge als nicht schuldig. Der 53-Jährige war an jenem Abend mit dem Opfer unterwegs. Er sei nach Stunden von dem Barkeeper mit den Worten "Jetzt schleich dich endlich, wir kümmern uns um den" aus dem Lokal verwiesen worden.
Vor Verlassen des Lokals habe er den später Verstorbenen mehrmals gefragt, ob es mit ihm mitkommen wolle. Das Opfer habe das jedes Mal verneint.
Ein Dritter war laut seinem Verteidiger nur rund zwanzig Minuten von 8.00 bis 8.20 Uhr im Lokal und habe mit Blick auf das Gutachten nichts mehr ausrichten können. Trotzdem wolle sein Mandant Verantwortung übernehmen. Er regte eine diversionelle Lösung für seinen Mandanten an.
Tödlicher Drogen-Cocktail
Laut gerichtsmedizinischem Gutachten wurden mehrere Substanzen im Blut des Verstorbenen gefunden, darunter Alkohol, Kokain und Alkyl-Nitrit, auch bekannt als "Poppers". Vor allem von diesen habe das Opfer zu viel konsumiert, erläuterte der Gutachter. Der Blutalkoholwert lag bei 1,8 Promille.
Wäre die Rettung früher verständigt worden, hätte "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der ansonsten gesunde Mann gerettet" werden können, erklärte er. Der 40-Jährige war nach Eintreffen der Rettung um 8.39 Uhr reanimiert worden, verstarb aber im Spital.
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