Wiener Bäckerei wegen Küchenschaben und Schwarzarbeit geschlossen

Be einer Schwerpunktaktion wurden in Wien zahlreiche Betriebe kontrolliert. Eine Bäckerei in Brigittenau wurde sofort geschlossen.
Marktamt Wien

Von Mittwochabend bis zu den frühen Morgenstunden am Donnerstag führten Polizei, Stadt Wien, ÖGK, Marktamt und AMS eine gemeinsame Schwerpunktaktion durch. Dabei wurden Gastronomiebetriebe, Bäckereien sowie Handy- und Barbershops kontrolliert.

In einer Bäckerei in der Brigittenau wurden drei Serben im Alter von 26, 35 und 42 Jahren bei der „Schwarzarbeit“ erwischt. Die drei Männer wurden nach fremdenrechtlichen Bestimmungen festgenommen und in ein Polizeianhaltezentrum gebracht.

Massive Hygienemängel festgestellt

Zudem wurden in dem Betrieb massive hygienische Mängel festgestellt, darunter ein Befall mit Küchenschaben in der Backstube. Das Gruppe Sofortmaßnahmen ordnete daraufhin die vorübergehende Schließung des Betriebes an.

In einem Gastronomiebetrieb im 18. Bezirk nahmen die Einsatzkräfte einen illegal aufhältigen 25-jährigen indischen Staatsangehörigen fest.

Ohne Führerschein und unter Drogen am Steuer

Im Zuge der Schwerpunktaktion wurde zudem ein Fahrzeug angehalten, dessen Lenker, ein slowakischer Staatsangehöriger, keine gültige Lenkberechtigung besaß. Am Fahrzeug wurden mehrere schwere Mängel sowie Gefahr im Verzug festgestellt, weshalb die Kennzeichentafeln abgenommen wurden.

Ermittlungen ergaben, dass das Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen war und die Kennzeichen missbräuchlich verwendet wurden. Zudem zeigte der Lenker Symptome einer Beeinträchtigung durch Suchtmittel, welche durch eine amtsärztliche Untersuchung bestätigt wurden. Gegen den Mann bestand außerdem ein aufrechtes Aufenthaltsverbot, weshalb er festgenommen und aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde.

Im Rahmen der Kontrollen wurden insgesamt rund 50 Anzeigen, unter anderem nach der Gewerbeordnung, dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, gelegt. Darüber hinaus kam es zu mehreren Anzeigen nach dem Fremdenpolizeigesetz, dem Meldegesetz sowie dem Kraftfahrgesetz.

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