Prozess wegen Missbrauchs: Lehrer an neue Schule versetzt

Der Wiener Stadtschulrat versetzte Mag. S. in eine andere Schule.
Nach einer Zivilklage lässt auch die Wiener Staatsanwaltschaft die Vorwürfe prüfen.

Die Vorwürfe gegen Mag. S., 56, stammen aus den späten 70er- und frühen 1980er-Jahren. Er soll, sagen ehemalige Zöglinge, minderjährige Knaben sexuell missbraucht haben; in seiner Funktion als Betreuer eines Jugendlagers in Salzburg und als Nachterzieher im damaligen Jesuiten-Internat Kalksburg in Wien.

Nach den KURIER-Berichten über die Missbrauchsklage durch einen ehemaligen Kalksburg-Schüler, wurde Mag. S. im Juni des Vorjahres von seinem Dienst in einem Wiener Gymnasium, in dem er seit 1988 tätig war, freigestellt. Freilich erst unter Nachdruck der Eltern.

Keine Rückkehr

"Das Thema Mag. S. ist für uns jetzt abgeschlossen", sagt Otmar Tuma, Elternvereinsobmann des Gymnasiums. "Ich kann ausschließen, dass er wieder an unsere Schule zurückkehrt." S., der auch Lokalpolitiker in Niederösterreich ist, schiebt dennoch keine ruhige Kugel. "Er wurde vom Wiener Stadtschulrat in eine Abendschule versetzt", sagt ein Schülervater zum KURIER. Dort können Schülerinnen und Schüler ab 17 Jahren in acht Semestern die Matura nachholen. Mag. S. scheint seit kurzem auf der offiziellen Internetseite der Schule als Lehrer auf.

Schadenersatz

Die Zivilklage gegen den Lehrer und ehemaligen Erzieher ist – als Mediation – weiter am Laufen. Die Öffentlichkeit wurde beim ersten Prozesstag im Juni vom Richter ausgeschlossen. Ein ehemaliger Schüler fordert 140.000 Euro Schadenersatz und ein Berufsverbot für seinen mutmaßlichen Peiniger. Mag. S. gab im KURIER-Interview an, die Summe zahlen zu wollen. Gegenüber dem Stadtschulrat wollte er davon jedoch nichts mehr wissen. Der nächste Verfahrenstermin ist für November angesetzt.

Derweil wurde von Anwalt Johannes Öhlböck auch strafrechtlich interveniert. Ein weiterer Schüler hat Mag. S. wegen Missbrauchs angezeigt. Die Polizei führt, laut Öhlböck, auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Zeugeneinvernahmen durch.

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