Nach Friedhofsattacke: Am 17. Juni startet Prozess gegen 14-Jährige
Auf diesem Friedhof in Wien-Penzing ereignete sich die Bluttat.
Das bestätigte die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, gegenüber der APA. Das Mädchen soll mehrfach auf die 64-Jährige eingestochen haben, sie verstarb noch am Tatort. Die 14-Jährige, die in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung lebte, war laut Gutachten zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Mädchen ihr Opfer vorsätzlich getötet hat. Eine von der Anklagebehörde beauftragte Sachverständige hatte der 14-Jährigen eine instabile Persönlichkeitsstörung bei gleichzeitigem Unrechtsbewusstsein attestiert und die Jugendliche als schuldfähig eingestuft. Die Beschuldigte ist derzeit vorläufig im forensisch-therapeutischen Zentrum der Justizanstalt Asten in Oberösterreich untergebracht.
Fall vor Schöffengericht verhandelt
Die Strafdrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Deshalb wird der Fall nicht vor einem Geschworenen-, sondern vor einem Schöffengericht verhandelt. Zusätzlich wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 2 StGB beantragt. Dagegen hatte die Verteidigerin des Mädchens, Astrid Wagner, Einspruch erhoben. Dieser wurde jedoch zurückgewiesen.
Video der Tat soll existieren
Die Jugendliche wurde nach der Tat von der Polizei in ihrer WG, in der sie seit November lebte, als dringend Tatverdächtige festgenommen. Dabei wurden das Taschenmesser als mutmaßliche Tatwaffe, blutbefleckte Kleidung sowie ihr Handy sichergestellt. Dem Vernehmen nach soll auf dem Mobiltelefon auch ein Video der Tat existieren. In ihrer Einvernahme legte die Jugendliche dann ein Geständnis vor den Ermittlern des Landeskriminalamts ab. Die Wienerin war laut MA 11 vorher nie polizeilich wegen Straftaten in Erscheinung getreten - sie dürfte das Opfer zufällig ausgewählt haben. Die Jugendliche soll vor der Tat laut APA-Informationen jedoch zehn Tabletten eines verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittels aus der Gruppe der Benzodiazepine genommen haben.
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