Schwere Vorwürfe in Wiener Seniorenheim: Urteil sorgt für Aufsehen
Dem Pflegeheim in Wien wird Vernachlässigung der Bewohnerinnen und Bewohnern vorgeworfen.
Eine ehemalige Direktorin einer Seniorenresidenz, die für das systematische Vernachlässigen pflegebedürftiger Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich gemacht wurde, ist am Freitag im Zweifel freigesprochen worden.
Es bestand der Vorwurf, dass es in der Einrichtung, die es inzwischen nicht mehr gibt, über Jahre hinweg zu einem systematischen Organisationsversagen und in Folge untragbaren Zuständen gekommen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Anklage lautete auf Quälen und Vernachlässigen wehrloser Personen (§ 92 StGB). Der ehemaligen Direktorin wurde vorgeworfen, von Jänner 2019 bis August 2022 die für eine fachgerechte Betreuung erforderlichen Mittel nicht bereitgestellt zu haben.
Missstände festgestellt
Durch die Beweise hätte nicht mit erforderlicher Sicherheit eine Straftat festgestellt werden können, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Es wären zahlreiche Missstände festgestellt worden - zu wenig Personal, zuviel Fremdpersonal, zu wenig Fachpersonal, Hygiene- und Dokumentationsmängel. Auch Teamstreitigkeiten hätten dann dazu geführt, dass der eine nicht gewusst hätte, was der andere tut, und sich die Leute dann auch gegenseitig die Schuld in die Schuhe geschoben hätten.
"Sie hatten Letztverantwortung"
"Aber Sie hatten da die Letztverantwortung", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Wenn man einen Missstand erkenne, müsse man das auch melden. Die Beweise seien allerdings durchwachsen gewesen, ob "Sie das in der Intensität gewusst haben".
Neben widersprüchlichen Zeugenaussagen habe auch der gerichtsmedizinische Sachverständige Nikolaus Klupp nicht feststellen können, ob die Pflegemängel mit den Missständen in dem Heim in Zusammenhang stehen oder mit dem schlechten Gesundheitszustand der Pfleglinge. Das Verfahren habe allgemein Missstände in der Pflege aufgezeigt, so die Richterin. "Das ist bestürzend, gerade wenn die Gesellschaft immer älter wird."
Die Beschuldigte hatte beim Prozessauftakt am 29. April sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Sie sei "nur fürs Kaufmännische zuständig gewesen" und habe keine Ausbildung im Pflegebereich, sondern Gesundheitsmanagement studiert. Ihre Aufgaben seien die "Abrechnung, die Verwaltung, die Vertretung nach außen" gewesen: "Es ist mir nicht gesagt worden, dass ich für die Pflege zuständig sein muss."
CEO als Zeuge
Am letzten Prozesstag am Freitag waren neben ehemaligen Pflegerinnen und Pflegefachkräften auch der CEO des Heimträgers in Deutschland als Zeuge vor Gericht. Er betonte, dass die Direktorin sehr wohl für alle Bereiche verantwortlich war. Die Anforderungen seien in der Jobbeschreibung enthalten gewesen, daraufhin wurde die geeignete Person, die diese Qualifikationen mitbringt, eingestellt.
Von den Missständen habe er nichts gewusst. "Wenn so eine Aussage kommt, muss man sofort handeln", sagte er im Zeugenstand. Als er über die Anschuldigungen in Kenntnis gesetzt wurde, sei er überrascht gewesen.
17 vernachlässigten Seniorinnen und Senioren
Bei 17 vernachlässigten Seniorinnen und Senioren traten laut Anklage schmerzhafte Pflegeschäden auf. Von Aufliegegeschwüren, Gelenkversteifungen bis hin zu Knochenbrüchen ist im Strafantrag die Rede. Besonders drastisch wurde laut Anklage mit einem Bewohner vorgegangen, der am Verlassen seines Betts gehindert wurde, indem man Seitenteile anbrachte. Der Mann versuchte wiederholt, diese zu überklettern, klemmte sich dabei mehrfach ein bzw. verletzte sich durch Stürze.
Das Heim stellte vor einiger Zeit den Betrieb ein, indem der Pachtvertrag nicht mehr verlängert wurde. Für einen Weiterbetrieb wäre eine Generalsanierung erforderlich gewesen, die bei laufendem Betrieb unmöglich sei, hieß es damals seitens des Betreibers. Dutzende betroffene Seniorinnen und Senioren mit Pflegebedarf kamen auf Vermittlung des Fonds Soziales Wien in anderen Pflegeeinrichtungen unter
Kommentare