Prozess: Büroleiterin soll sich Pensionsansprüche erschlichen haben

Prozess: Büroleiterin soll sich Pensionsansprüche erschlichen haben
Der Frau wird ein Schaden von knapp 100.000 Euro zur Last gelegt. Sie soll auch bei den Überstunden getrickst haben.

Die langjährige Büroleiterin einer im medizinischen Bereich tätigen Interessensvertretung hat sich am Montag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor einem Wiener Schöffensenat verantworten müssen. Die mittlerweile im Ruhestand befindliche Frau, die eigenen Angaben zufolge derzeit eine monatliche Netto-Pension von 4.400 Euro bezieht, soll sich zu hohe Pensionsansprüche erschlichen haben. Inkriminierter Schaden: knapp 100.000 Euro.

Neffen und Nichten beschäftigt

Auch bei den Überstunden-Abrechnungen soll sie getrickst haben. Laut Anklage stellte sie allein im Zeitraum August 2015 bis Juli 2016 rund 700 Überstunden in Rechnung, was ihr zusätzlich zu ihrem regulären Gehalt - aus Sicht der Staatsanwalt unrechtmäßiger Weise - 51.000 Euro einbrachte. Zum Schein soll sie zwei Neffen und eine Nichte beschäftigt haben, was die Interessensvertretung weitere 61.000 Euro kostete. 

Die Nichte und die beiden Neffen hätten jeweils als Ferialpraktikanten gearbeitet. Es habe sich bei ihnen nicht um "ordnungsgemäße Dienstnehmer" gehandelt, daher gebe es auch keine Arbeitsverträge. Was genau und viel die drei Verwandten an Stunden geleistet hatten, lässt sich nicht mehr überprüfen, weil Papierordner geschreddert wurden und unklar ist, wieviel davon digitalisiert wurde.

Einer der Neffen soll ein Jahr und drei Monate beschäftigt gewesen sein. Dazu der Richter: "Etwas lang für einen Ferialpraktikanten." Das Einscannen von Unterlagen sei "nicht wirklich eine schöne Arbeit. Da muss man erst jemanden finden, der das macht."

"Ich war immer da"

Die Angeklagte stellte sämtliche Vorwürfe in Abrede. Zu den Überstunden meinte sie: "Ich habe wirklich meine Arbeitskraft sieben Tage zur Verfügung gestellt. Ich war immer da." Der Richter konterte: "Dann hatte Ihr durchschnittlicher Arbeitstag 13 bis 14 Stunden?" Die 60-Jährige bejahte. Der Richter war verblüfft: "Ihre Überstunden haben zusätzlich bis zu 71 Prozent Ihre Grundgehalts ausgemacht!"

Die Überstunden seien der Frau entgegen den Bestimmungen auf ihre Pension angerechnet worden - laut Anklagebehörde deshalb, weil sie dies entsprechend in der Buchhaltung kommunizierte. Die Angeklagte beteuert, sie habe den betreffenden Mitarbeiter "zu nichts verleitet".

Dass sie ihre Pensionsansprüche vorsätzlich in die Höhe getrieben habe hält Verteidiger Bernhard Kisper für einen Auswuchs "der österreichischen Neidgesellschaft". Die Angeklagte habe 1982 in der Interessenvertretung zu arbeiten begonnen, mit Fließ und Einsatzbereitschaft Karriere gemacht und dementsprechend mit einem gut dotierten Arbeitsvertrag in Ruhestand getreten. 

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