Die Missstandsfeststellungen der Volksanwaltschaft für das heurige Jahr zeigen jedenfalls hohe Unzufriedenheit. Bis Ende Oktober gab es demnach 396 „berechtigte Beschwerden“ bei Staatsbürgerschaftsverfahren, im Jahr 2023 waren es noch 331 gewesen.
Die MA 35 setze in der Regel keine oder nur sehr wenige durchgehenden Verfahrensschritte, ist auf der Seite der Volksanwaltschaft zu lesen. Und weiter: „Dadurch kam es zu vermeidbaren Verzögerungen, wobei organisatorische Mängel und eine steigende Anzahl an Staatsbürgerschaftsverfahren keine rechtlich relevanten Begründungen sind.“
Vergleicht man die Beschwerden über die Landesverwaltungen in ganz Österreich (ausgenommen Tirol und Vorarlberg, die eigene Volksanwaltschaften haben), ist die MA 35 mit weitem Abstand führend. Ganze 85 Prozent aller Beschwerden betreffen sie Einwanderungsbehörde in Wien.
„Auch wenn die ersten Lichtblicke zu sehen sind, bleibt die MA 35 die Problembehörde Wiens und aus ganz Österreich“, sagt dazu Patrick Gasselich, Verfassungssprecher der ÖVP Wien.
Digitalisierungsprojekte müssten fortgeführt werden und gleichzeitig brauche es ein transparentes Informationstool, das online für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden müsse, an dem man die Wartezeiten für Terminvergaben sowie Bearbeitungszeiten von Anträgen ablesen kann.
Anträge massiv gestiegen
Bei der MA 35 erklärt man die Beschwerdeanzahl mit dem erhöhten Arbeitsaufwand. „Die um 14,1 Prozent gestiegene Anzahl der Beschwerden im Bereich der Staatsbürgerschaft ist in Relation zum Gesamtanstieg der Nachfrage zu betrachten“, heißt es auf KURIER-Anfrage.
Wurden 2019 noch rund 300 Anträge pro Monat entgegengenommen, habe sich die Nachfrage inzwischen mehr als verdreifacht. 2023 wären monatlich über 1.000 Antragstermine gebucht worden, hinzu kämen Antragstermine nach schriftlicher Einreichung.
Die Tendenz sei weiter steigend: In der Inlandseinbürgerung seien in den ersten drei Quartalen 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 72,5 Prozent mehr Antragstermine (6.727) durchgeführt worden, die Zahl der erledigten Verfahren sei hingegen um 16,7 Prozent (von 4.183 auf 4.881) gestiegen. „Somit ist der Anteil der Beschwerden im Vergleich zu den Erledigungen weitgehend konstant“, so die MA 35.
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