Prater darf erst am 29. Mai öffnen: "Die Stimmung kippt"
"Denkunmöglich" sei es, dass das Schweizerhaus ohne den Wiener Wurstelprater aufsperre, sagt Prater-Chef Stefan Sittler-Koidl. Und dennoch wird genau das am Freitag, den 15. Mai, passieren.
Eine von den rund 80 Praterfamilien und mit Unterstützung der SPÖ Leopoldstadt gestartete Petition mit dem Ziel, gemeinsam mit der Gastro wieder für Spaß sorgen zu können, blieb erfolglos. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, dürfen Freizeitparks - und darunter fällt auch der Prater - voraussichtlich erst am 29. Mai öffnen.
Für Sittler-Koidl in keinster Weise nachvollziehbar. "Natürlich freue ich mich irrsinnig, wenn die Gastronomie aufsperren darf." Warum das Vergnügen der Erwachsenen aber wichtiger sei, als jenes der Kinder, verstehe er nicht.
Was den Praterfamilien sauer aufstößt: Sie hatten ein ausführliches Hygienekonzept ausgearbeitet und im Gesundheitsministerium eingereicht. Die Schutzmaßnahmen reichen von Abstandsmarkierungen am Boden über Maskenpflicht für Mitarbeiter bis hin zu Desinfektionsmittelspendern bei jedem Fahrgeschäft. Die Besucher, sind sich die Betreiber einig, würden sich im weitläufigen Areal des Praters verteilen. Eine Rückmeldung auf das Konzept habe man nie bekommen, so der Praterchef.
Nun ist der Katzenjammer groß. "Die Stimmung kippt", meint der Prater-Chef. "Ein Drittel unserer Umsätze fehlt. Es wird von Tag zu Tag schwerer." Schon vergangene Woche hatte Unternehmerin Katja Kolnhofer, die unter anderem das Geisterschloss, das Superautodrom oder das Überkopf-Karussell Extasy betreibt, von ihrer schwierigen finanziellen Lage berichtet.
Nach Investitionen im Winter hat sie Kredite im sechsstelligen Bereich, die sie derzeit nur schwer bedienen kann. 1.200 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel.
Aufgeben will Sittler-Koidl dennoch nicht. Er hofft, dass eine Regelung gefunden wird, die doch noch eine frühere Öffnung erlaubt. Es schaut allerdings schlecht aus. Denn laut Gesundheitsministerium schließe die Bundesverodnung etwaigen Spielraum im Wiener Veranstaltunsgesetz aus.
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