Wie in einer Lasershow
Wie brenzlig die Situation tatsächlich war, schildert der Polizeipilot: "Wir sind auf 500 bis 600 Metern Höhe geflogen und haben die Demo überwacht. Plötzlich hat die Plexiglasscheibe reflektiert, im gesamten Cockpit ist es hell geworden, wie bei einer Lasershow. Man wird geblendet."
"Achtung, Laser!", schrie er seinem Kollegen, der im hinteren Bereich Videoaufnahmen machte, zu. "Ich habe den Blick sofort abgewendet und mich auf die Instrumente konzentriert", schildert der Pilot. Weitere Angriffe mit dem Laser folgten. "Der Strahl kam mitten aus dem Demozug."
Sämtliche Lichter am Hubschrauber wurden daraufhin abgedreht um in der Dämmerung nicht mehr so leicht erkennbar zu sein. Dennoch: Fast eine Stunde später geriet der Hubschrauber erneut ins Visier. Der Polizist im hinteren Teil des Hubschraubers wurde kurz geblendet. Der Pilot konnte den grünen Strahl verfolgen: Er führte zu einer Punschhütte beim Heldentor. "Diese Information haben wir den Kollegen am Boden sofort weitergegeben."
Fünf Minuten später standen Polizisten bereits vor dem 33-jährigen Kranführer.
"Ich kann mir nicht erklären, warum ich das getan habe", sagt der Angeklagte. "Ich habe mich zuerst mit dem Laser bei Gebäuden gespielt und dann spaßhalber auf den Hubschrauber gezielt. Ich wusste nicht, wie stark der Laser ist." Als er gemerkt habe, dass er möglicherweise den Piloten blende, habe er sofort aufgehört.
Blind über der Innenstadt
"Hätte mich der Laser im Auge getroffen, hätte ich uns allen gratuliert", sagt der Pilot. "Dann sehe ich gar nichts mehr. Der Kollege hinten kann mir dann auch nicht mehr helfen." Und das mitten über der Wiener Innenstadt ...
"Mir war nicht bewusst, dass ich Ihr Leben in Gefahr bringe", entschuldigt sich der Angeklagte beim Piloten.
Warum er den Laserpointer überhaupt hat, will der Richter wissen. "Ich habe ihn bei einem Flohmarkt gekauft. Ich nutze ihn bei der Arbeit. Wenn ich zum Beispiel oben vom Kran zeigen muss, wo eine Verschalung hinkommen soll", argumentiert der Angeklagte.
"Mein Mandant ist kein Gegner der Coronamaßnahmen und schon gar kein Coronaleugner. Er ist geimpft", betont Verteidiger Thomas Rachholz. "Und er hat sofort die Schuld auf sich genommen."
Der Strafrahmen bei "vorsätzlicher Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt" beträgt bis zu zehn Jahre. Nach kurzer Beratung verkündet der Richter das Urteil: Zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt - also hinter Gittern. "Schon um möglichen Nachahmungstätern zu zeigen, dass so etwas nicht toleriert wird", sagt Richter Olschak. "Wenn man einen wirklich bösen Laser auf Menschen richtet, dann fällt das für mich unter Gewalt."
Der Angeklagte schluckt bei der Urteilsverkündung mehrfach. Er erbittet Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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