Nur für das Essen war sie aber nicht da: Auf Gewesslers Bestreben hin wurde die Einwegpfandverordnung beschlossen, die ab 1. Jänner 2025 in Österreich umgesetzt wird. Für Plastikflaschen und Getränkedosen werden künftig also 25 Cent Pfand eingehoben. Bei der Rückgabe des Leerguts bekommen Kundinnen und Kunden diesen Betrag zurück. Laut Verordnung auch an Würstelständen.
Klimaschutz als Gebot der Stunde
Beim „Wiener Würstelstand“ hat man damit einfach schon früher begonnen. Mit Glas- statt Plastikflaschen und mit 5 Cent mehr Einsatz. „Das Gebot der Stunde ist, Klimaschutz zu implementieren. Dafür ist neben dem Herkunftsnachweis und dem Bio-Würstel eben auch die Müllvermeidung ein wichtiger Baustein“, sagt Lanner.
Wirklich sicher, dass das Pfandsystem auch tatsächlich funktioniert, war sich der Würstelstandbesitzer aber nicht von Anfang an. „Wir wussten nicht, ob wir Probleme mit der Lagerung haben werden“, sagt Lanner. Mittlerweile aber habe sich der Erfolg eingestellt. Mit einem Lastenrad werde jeden Tag das Leergut weggebracht. Zu einem zum Würstelstand gehörigen Lagerplatz.
Meisten Stände haben keinen Lagerplatz
Und genau das sei der Knackpunkt, sagt René Kachlir, Betreiber des Würstelstands „Zum scharfen René“ und Vorstand des Vereins der Wiener Würstelstände. „Viele haben keinen Lagerplatz. Sogar die Anlieferung findet deshalb zwei bis drei Mal in der Woche statt.“ Darauf hingewiesen hat der Verein bereits Anfang August in einem offenen Brief an Umweltministerin Gewessler, wie der KURIER berichtete.
Seitdem hat sich die Position der Würstelstandbetreiber aber etwas verändert: Wollte man vor knapp zwei Monaten noch eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass Betriebe mit einer Verkaufsfläche unter 25 Quadratmetern von der Rücknahmepflicht ausgenommen werden. Wünscht sich der Verein nun, dass die Würstelstände eine bereits bestehende Ausnahmeregelung auch für sie gelte. Konkret will man – wie etwa Flughäfen, Bahnhöfe oder Einkaufsstraßen – zu „stark frequentierten Orten“ gezählt werden. Gilt der Ort, an dem sich ein Würstelstand befindet nämlich als stark frequentierter Platz, so könnte der Würstelstandbetreiber mit einem in der Nähe gelegenen Supermarkt vereinbaren, dass Kundinnen und Kunden dort ihre Pfandflaschen und -dosen abgegeben können. „Man kann sagen, dass jeder Würstelstand in Wien auf einem stark frequentierten Platz steht“, sagt René Kachlir. „Dementsprechend fordern wir eine Klarstellung dieser Verordnung.“
Finanzielle Entschädigung
Auf KURIER-Nachfrage heißt es aus dem Umweltministerium, dass die Details der Verordnung unter Einbindung von Interessensvertretern von kleinen Geschäften ausgearbeitet worden seien. Kleine Geschäfte und Stände müssten demnach nur „das zurücknehmen, was sie auch verkaufen.“ Und konkreter zur Ausnahmeregelung an frequentierten Orten: „Auch ein Würstelstand kann je nach Lage von dieser Ausnahmebestimmung Gebrauch machen und beispielsweise mit einem Supermarkt diese Vereinbarung treffen.“
Was dem Würstelstand dann allerdings entgeht, ist die finanzielle Entschädigung. Für jede manuell zurückgenommene Pfandflasche oder -dose würde er nämlich rund 3 Cent bekommen. Als Aufwandsentschädigung sozusagen. Dazu kommt, dass Pfand nicht selten zu Trinkgeld wird, wie Mike Lanner vom „Wiener Würstelstand“ erzählt.
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