Patientenanwaltschaft prüft Vorfall mit Herzattacke vor Spital

Das Krankenhaus Göttlicher Heiland in Wien-Hernals geriet in Kritik
Auch die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen. Verdacht der grob fahrlässigen Tötung.

In die Causa jenes 63-Jährigen, der vor dem Krankenhaus Göttlicher Heiland einen Herzanfall erlitten hat und wenig später im Wilhelminenspital starb, schaltet sich nun auch die Wiener Patientenanwaltschaft ein: „Wir beschäftigen uns mit der Frage, ob es bei dem Vorfall zu einer Behandlungsverzögerung gekommen ist. Bestätigt sich das, ist zu klären, ob sie ursächlich für das Ableben des Patienten verantwortlich ist“, sagt Patientenanwältin Sigrid Pilz zum KURIER.

Zudem hat laut orf.at auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Es geht um den Verdacht der grob fahrlässigen Tötung. Ermittelt wird gegen Unbekannt.

In Kritik geraten

Wie berichtet, ist das Krankenhaus nach dem Tod eines Mannes, der am vergangenen Freitag nur wenige Meter vor dem Eingang des Spitals in Hernals zusammengebrochen war, in die Kritik geraten. Eine Passantin hatte beim Portier des Spitals um Nothilfe ersucht, war aber zunächst an die Rettung verwiesen worden. Mit dem Argument, dass die Ärzte nicht ihren Dienstort verlassen dürften. Erst während die Frau den Notruf „144“ wählte, hat der Portier den diensthabenden Arzt verständigt, welcher dann mit der Reanimation begann. Die Rettung brachte den Mann schließlich ins Wilhelminenspital, wo er starb.

Im Spital betonte man zuletzt, die erste Reaktion des Portiers sei „unglücklich“ gewesen, danach habe er aber sofort gehandelt. Wie berichtet, hat auch die Stadt Wien schon eine Prüfung eingeleitet, deren Ergebnis in den nächsten Tagen vorliegen soll.

Untersuchungen nach Herztod angekündigt

Patientenanwaltschaft prüft Vorfall mit Herzattacke vor Spital

Patientenanwältin Sigrid Pilz.

Pilz hatte bereits ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Krankenhauses. Auch danach bleiben für sie Ungereimtheiten bestehen: „Ich verstehe nicht, warum ein Portier nicht mit einer derartigen Krisensituation umgehen kann. Ein Spital muss entsprechende Prozesse haben“, sagt sie.

Die Patientenanwältin kann auch nicht nachvollziehen, warum sich das Spital in einer ersten Reaktion auf gesetzliche Regelungen berufen hat. „Im Wiener Krankenanstaltengesetz steht nichts, was man auf eine Situation beziehen kann, in der Erste Hilfe zu leisten ist.“

Dass der Patient nach der Erstversorgung ins für solche Notfälle ausgestattete Wilhelminenspital gebracht wurde und nicht im Göttlichen Heiland aufgenommen wurde, ist aber auch für Pilz nachvollziehbar. „Dies hätte zu einem Zeitverlust führen können. Das entbindet das Spital aber nicht von der Pflicht, Erste Hilfe zu leisten“, betont Pilz. Sie stört nicht zuletzt das Verhalten der Passantin gegenüber, die auf den Notfall aufmerksam gemacht hat. „Sie hat sich vom Portier weggeschickt gefühlt. Wer aber wie sie Zivilcourage gezeigt hat, soll respektiert, unterstützt und ermutigt werden.“

„Im Notfall muss sofort reagiert werden. So ein tragischer Vorfall darf sich nicht wiederholen“, sagt auch Volksanwalt  Günther Kräuter.  Er ersucht die Stadt Wien, ihren Bericht vorzulegen und wird anschließend entscheiden, ob ein amtswegiges Prüfverfahren einzuleiten ist.

Herzteams im KAV

Besser aufgestellt ist man offenbar in den städtischen Spitälern des KAV. In jedem seiner Häuser gebe es speziell geschulte Herzteams, die bei derartigen Notfällen alarmiert werden, schildert ein Sprecher. Im SMZ Ost etwa gebe es drei davon, die für jeweils ein Areal des Spitals zuständig sind. Zu einem davon gehört auch der Eingangsbereich.

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