Party unter Nachbarn nicht verboten, aber "verantwortungslos"

Symbolbild
Verfassungsrechtler sieht Regelungslücke. Nicht verboten sei eine Party in einem Mehrparteienhaus.

Die in Österreich geltenden Verkehrsbeschränkungen sind in der Covid-19-Verordnung nicht konkret formuliert. Mit dem Verfassungsrechtler Andreas Janko von der Johannes Kepler Universität Linz hat am Dienstag ein weiterer Jurist auf eine Regelungslücke aufmerksam gemacht. Nicht verboten sei eine Party in einem Mehrparteienhaus, sagte Janko im "Corona Update", einer Video-Diskussion der Universität.

"Kein öffentlicher Ort"

Die auf Grundlage des ersten Covid-19-Maßnahmengesetzes am 16. März erlassene Verordnung "verbietet nur das Betreten öffentlicher Orte. Wer Mitbewohner in einem Mehrparteienhaus besucht, muss dafür meist nur das Stiegenhaus betreten, das kein öffentlicher Ort ist, wenn es abgeschlossen ist. Hier geht die Verordnung ins Leere", erklärte Janko. "So verantwortungslos aktuell eine gemeinsame Party von Nachbarn desselben Wohnhauses ist, so wenig ist sie derzeit verboten."

Kommentare