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„Otto am Donaukanal“: Neue Beachbar hat Behördenärger

Was als sommerlicher Neustart gedacht war, wird zum Politikum: Dem Gastgarten beim Otto-Wagner-Schützenhaus fehlt die Genehmigung, auch der Denkmalschutz macht Ärger.
Otto am donaukanal

Ein Stück Wiese am Donaukanal ist zum Politikum geworden: Das Restaurant „Otto am Donaukanal“ im Otto-Wagner-Schützenhaus hat einen neuen Namen (ehemals „Otto will Meer“), zur Neuaufstellung gehört auch eine Beachbar.

Gebaut wurde die auf einer ehemals frei zugänglichen Grünfläche, die gleichzeitig eine Pachtfläche der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (DHK) ist. Kritik an der Verbauung gibt es vor allem seitens der Grünen Leopoldstadt, die im März ein Protestpicknick mit Anrainern veranstalteten.

Hinzu kommt, dass der Gastgarten auch noch ohne Baugenehmigung der MA 37 (Baupolizei) errichtet wurde. Das ergab eine Anfragebeantwortung der Bezirksgrünen und bestätigt die MA 37 auf KURIER-Anfrage. Bei Verstößen gegen die Wiener Bauordnung sind Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro möglich.

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Mit Beachbar und Gastgarten will das „Otto“ zum sommerlichen Hotspot werden.

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Kaimauern und Vorkaifläche sind denkmalgeschützt, an Vorgaben sei sich nicht gehalten worden.

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Entschärft werden soll eine Engstelle Für Radfahrer und Fußgänger.

Dem nicht genug: Kaimauern und die Vorkaiflächen des Donaukanals stehen unter Denkmalschutz – für den Gastgarten soll es laut Medienberichten aber auch keine Zustimmung des Bundesdenkmalamtes (BDA) geben. Das stimmt teilweise, wie KURIER-Anfragen ergeben.

Anders als geplant

Laut BDA wurde per Bescheid vom 25. Juli 2025 die denkmalbehördliche Bewilligung für die Errichtung erteilt. Grundlage dafür ist ein mit dem Bundesdenkmalamt im Vorfeld abgestimmtes Gestaltungskonzept und ein Einreichplan: „Ende April 2026 musste allerdings vom Bundesdenkmalamt im Rahmen einer Begehung festgestellt werden, dass die Gastgartengestaltung in vielen Teilen nicht gemäß dem denkmalbehördlich bewilligten Konzept ausgeführt worden ist.“

Ende April 2026 musste allerdings vom Bundesdenkmalamt im Rahmen einer Begehung festgestellt werden, dass die Gastgartengestaltung in vielen Teilen nicht gemäß dem denkmalbehördlich bewilligten Konzept ausgeführt worden ist.

von Bundesdenkmalamt

Lokal-Betreiber Philipp Pracser von der Litus-Group versucht auf Nachfrage zu beschwichtigen: „Wir haben vor dem Bau eine Betriebsanlagengenehmigung und das OK des Bundesdenkmalamtes eingeholt. Wegen des Wurzelwerks und im Sinne des Baumschutzes mussten wir aber die Terrasse kleiner als geplant errichten.“

Daher müsse lediglich ein neuer Plan mit der kleineren Terrasse genehmigt werden: „Wir sind in Absprache mit den Behörden, haben uns an alle Absprachen gehalten und sind korrekt unterwegs.“

Teilweiser Rückbau vereinbart

Eine Betriebsanlagengenehmigung ist freilich keine Baugenehmigung; die hätte sehr wohl vor dem Bau eingeholt werden müssen, betont die MA 37. Ein Ansuchen für die nachträgliche Genehmigung sei bisher nicht eingegangen, man rechne aber in Kürze damit.

Entspricht alles den Vorschriften, wird diese auch erteilt. Die Baupolizei beobachte die Situation und wird, „sollte sich länger nichts tun, den Bescheid zur Abtragung erlassen.“

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Ohne Konsumzwang: Bei der Aspernbrücke hat die Stadt die neue Sonnenterrasse fertiggestellt. Schatten spenden Sonnensegel, die auf diesem Foto noch nicht montiert waren. 

Streng nimmt es auch das BDA: Der „architektonisch hochwertige Bereich“ liege innerhalb der Pufferzone des Welterbes. Der Betreiber wurde daher aufgefordert, „einen bescheidkonformen Zustand des Gastgartens herzustellen und die nicht bewilligten Gestaltungselemente zu entfernen. Rechtliche Schritte hat sich das Bundesdenkmalamt bei Nichtbefolgung vorbehalten.“

Bei einer Begehung am 16. Juni habe man vereinbart, dass Teile des Gastgartens rückgebaut, anderes umgeändert oder Elemente temporär belassen werden: „Aufgrund der zahlreichen Änderungen und Abweichungen vom 2025 bewilligten Konzept soll das Projekt demnächst in einer geänderten und denkmalverträglichen Form beim Bundesdenkmalamt neu zur Bewilligung eingereicht und die Gastgartengestaltung adaptiert werden.“

Gratis-Sonnenterrasse ist fertig

Warum braucht es den Gastgarten aber überhaupt? Schließlich wurde erst im Mai 2025 bereits eine Fläche rechts des Schützenhauses errichtet. Die DHK erklärt: Das Areal ist vertraglich als Gastgartenfläche vorgesehen.

Um eine Engstelle am Rad- und Gehweg zu entschärfen, wird vom Betreiber im Gegenzug für den neuen Gastgarten auf andere Flächen verzichtet. Konkret ein Streifen vor dem Gebäude auf Höhe der Stiegenabgänge. Rund 100 Sitzplätze sollen es im Außenbereich nun sein. Vor Ort wirkt es nach deutlich mehr und auch die „Entschärfung“ scheint eher gering.

Wer konsumfreie Bereiche bevorzugt: Am linken Kanalufer auf Höhe der Aspernbrücke hat die Stadt auf 175 Quadratmeter eine Sonnenterrasse und Sitzbänke fertiggestellt. Gebaut wurde ein Holzdeck mit 15 Liegen, Schatten spenden sechs Sonnensegel.

Nächste Woche geht auch der neue WC-Container in Betrieb. Nur für die angekündigte Calisthenics-Anlage wird noch nach einem geeigneten Standort gesucht

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