Opfer im Prozess um junge Schutzgeld-Erpresser befragt
Drei Verhandlungstage hat es gedauert, bis im Prozess um eine elfköpfige Teenie-Bande, die einen Geschäftsmann terrorisiert haben soll, erstmals das Opfer zu Wort kam. Eines ist klar – die wochenlange mutmaßliche Schutzgeld-Erpressung hat Spuren hinterlassen: „Meine Familie hatte hier nie Angst. Seit den Vorfällen sind wir ängstlich, wenn wir das Haus verlassen“, antwortete der 50-jährige indische Handyshopbetreiber am Mittwoch dem Staatsanwalt.
Es gehe ihm nicht primär um Geld, sondern darum, dass die Jugendlichen ihn künftig in Ruhe lassen. Angeklagt sind Burschen im Alter von 14 bis 21 Jahren. Sechs von ihnen befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Nachdem bereits zum Prozessauftakt die Aufnahme einer Überwachungskamera gezeigt wurde, in der ein maskierter Bursche einen Molotowcocktail in das Geschäft wirft und den Inhaber und seine Frau nur knapp verfehlt, wurde am Mittwoch ein weiterer Mitschnitt abgespielt. Diesmal sind vier Maskierte zu sehen, die das Geschäft kurz und klein schlagen und Handys rauben. Ausgestattet sind sie mit einer Machete und Messern, wobei es dem Shop-Besitzer schließlich gelingt, die Gruppe mit einer Stange in die Flucht zu schlagen.
Vorgeworfen wird der Bande bekanntlich Brandstiftung, schwere Erpressung, Körperverletzung, kriminelle Vereinigung und verbrecherisches Komplott sowie schwerer Raub. Die Attacken auf das Geschäft in Meidling gingen im September 2023 über mehrere Wochen – Ziel war es offenbar, den Geschäftsmann so weit zu bringen, dass er Schutzgeld bezahlt.
Mögliche Falschaussage
Der 50-Jährige weigerte sich, zu zahlen, bald darauf führten Zeugenaussagen zu den ersten Festnahmen. Ein 17- und ein 19-Jähriger, die als fortgeschritten religiös radikalisiert gelten, werden seitdem als Haupttäter gehandelt. Sie sind geständig und dürften auf die untergeordneten Bandenmitglieder Druck ausgeübt haben.
Einer der Beschuldigten, der als Mitläufer gilt und auf freiem Fuß ist, bestritt am Mittwoch, an dem Raubüberfall beteiligt gewesen zu sein. Zwei nicht involvierte Freunde des Burschen sagten als Zeugen aus. Ihre ursprünglichen Aussagen, die sie vor Monaten bei der Polizei getätigt hatten, änderten sie stark ab. Sowohl Richter als auch Staatsanwalt wiesen die beiden deshalb mehrfach darauf hin, dass eine Falschaussage strafbar ist. Die Jugendlichen blieben dennoch bei ihren entlastenden, neuen Versionen – wobei sie sich teilweise in Widersprüche verwickelten. Ihnen droht nun ein Verfahren wegen Falschaussage. Im Hauptprozess könnte es bereits am 10. Juni ein Urteil geben.
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