Operation "Luxor": Schakfeh-Stiftung beklagt Reputationsverlust

Operation "Luxor": Schakfeh-Stiftung beklagt Reputationsverlust
Das Verfahren gegen die Stiftung und alle Vorstandsmitglieder wurde zwar im Juli eingestellt, die "ideellen und materiellen" Schäden seien aber "nachhaltig und werden auch weitestgehend bleiben", betonte Schakfeh.

Anas Schakfeh, Vorstand der gleichnamigen Stiftung, beklagt den Reputationsverlust für ihn und seine Institution durch die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Operation "Luxor". Das Verfahren gegen die Stiftung und alle Vorstandsmitglieder wurde zwar im Juli eingestellt, die "ideellen und materiellen" Schäden seien aber "nachhaltig und werden auch weitestgehend bleiben", betonte Schakfeh bei einer Pressekonferenz am Dienstag.

"Keine ausreichende Verdachtslage"

Bei der Privatstiftung hatten im November 2020 im Zuge österreichweiter Razzien Ermittler eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Im Raum stand der Vorwurf der Terrorfinanzierung und der Bildung einer Terrororganisation, auch mögliche Kontakte zur Muslimbrüderschaft wurden insinuiert. Im Juli gab das Oberlandesgericht Graz einem Einstellungsbescheid der Schakfeh-Stiftung aber schließlich statt, nachdem es zuvor schon die Hausdurchsuchung für rechtswidrig und die Sachverständigen für befangen erklärt hatte, resümierte der Anwalt der Stiftung und dreier Vorstandsmitglieder, Richard Soyer. Das OLG habe dabei festgehalten, dass es von Anfang an keine ausreichende Verdachtslage gegeben habe, so Soyer: "Trotz intensivster Ermittlungen ist es auch in der Folge nicht gelungen, einen fassbaren Verdacht zu objektivieren."

Im Juni waren die Sachverständigen, die die Staatsanwaltschaft bestellt hatte, für befangen erklärt worden. Diese hätten eine "zweifelhafte Sachkunde" aufgewiesen. Auch in diesem Punkt habe das OLG Graz "Klartext gesprochen", was ebenfalls nicht alltäglich sei, hob Soyer hervor. Bemerkenswert sei aus seiner Sicht auch, dass es im Ermittlungsverfahren zu "erheblichen Verletzungen der Unschuldsvermutung" in der Medienarbeit der ermittelnden Behörden gekommen sei, betonte Soyer, der festhielt, dass er als anwaltlicher Vertreter lediglich für die Stiftung und die drei Vorstandsmitglieder sprechen könne.

Möglicher Amtsmissbrauch

Soyer berichtete ferner von einem Ermittlungsverfahren wegen möglichen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Operation "Luxor", das geführt wurde bzw. werde, bei dem man aber keine Akteneinsicht erhalten habe. Eine Rolle dabei sollen nachrichtendienstliche Maßnahmen spielen, die wenige Monate vor der Operation "Luxor" noch unter der Ägide des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ) begonnen und von dessen Nachfolger, dem aktuellen Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), fortgesetzt wurden. Darüber, ob die Ermittlungen noch laufen, könne er aber nur spekulieren, so Soyer. Jedenfalls sei man aus seiner Sicht berechtigt zu erfahren, ob es auch zu Amtsmissbrauch gekommen sei. Schließlich prüfe man Amtshaftungsansprüche und etwaige Schadenersatzansprüche, die zumindest im Raum stehen. Ob der Komplexität des Verfahren müsse das aber noch genau geprüft werden.

"Inwieweit kann und darf eine Behörde ohne ausreichende Verdachtsmomente normale Bürgerinnen und Bürger so in der Öffentlichkeit bloßstellen, um danach Jahre später festzustellen, dass nichts war?", fragte Schakfeh: "Wie verhält sich das zur Rechtsstaatlichkeit?" Das jedenfalls seien sehr wichtige, grundsätzliche Fragen, "die man in der Gesellschaft diskutieren muss, um adäquate Antworten darauf zu geben", betonte der ehemalige Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft. Bedanken wolle er sich jedenfalls bei der österreichischen Justiz dafür, "dass alles letztlich so positiv abgelaufen ist".

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