Nur Höchstgericht kann Wiener Stadtstraße noch verhindern

Nur Höchstgericht kann Wiener Stadtstraße noch verhindern
Projektgegner orten Kostenexplosion, weil Stadt 460 statt 100 Millionen Euro für das umstrittene Bauprojekt beschloss.

460 Millionen Euro gab der Mobilitätsausschuss des Wiener Gemeinderates am Donnerstag mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, FPÖ und ÖVP für die Realisierung der sogenannten Stadtstraße frei. Währenddessen demonstrierten etwa 100 Projektgegner vor dem Rathaus gegen das Bauprojekt, das die A23 mit der S1-Spange Seestadt Aspern und in weiterer Folge mit dem ebenfalls umstrittenen Lobautunnel verbinden soll.

Mit Betonung auf „soll“ – denn für besagte S1-Spange - ein Projekt der Asfinag, sprich: des Bundes – liegen noch keine rechtskräftigen Naturschutz-Bewilligungen vor.

Die erstinstanzliche Genehmigung von niederösterreichischer Seite ist nach Beschwerden der Projektgegner Sache des Bundesverwaltungsgerichts. Und sobald die Wiener Umweltschutzabteilung MA22 ihrerseits die Bewilligung erteilt, werden Umweltschützer auch dagegen Einspruch erheben. Vor 2022 ist bei der S1-Spange also mit keiner Entscheidung zu rechnen.

"Fass ohne Boden"

Punkto Kosten für die Stadtstraße orten die Projektgegner – Anrainervertreter und Umweltschützer – jedenfalls ein „Fass ohne Boden“, wie Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation Virus erklärt.

Habe der Wiener Anteil am von Bund und Stadt kofinanzierten Projekt ursprünglich doch 100 Millionen Euro betragen. Beschlossen wurden nun aber 460 Millionen.

231,6 Millionen davon bekommt Wien zwar vom Bund zurück, wie man bei der SPÖ betont. Die Restkosten überschreiten 100 Millionen aber immer noch deutlich.

Thomas Keller, Leiter der MA28 (Straßenbau), erklärt die Differenz mit jährlich steigenden Baukosten seit Projektbeginn im Jahr 2011 sowie mit Auflagen, die man im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu erfüllen hatte.

Gegner hoffen auf Höchstgericht

Damit spricht er ein weiteres Reizthema der Projektgegner an. Diese kritisieren, dass bei der UVP nur die Auswirkungen der Stadtstraße in Kombination mit der S1-Spange geprüft wurden. Da diese jedoch noch nicht zur Verfügung stehe, setze die Stadt ein in dieser Form ungeprüftes Projekt um, sagt Rehm.

Man hoffe, dass die Asfinag die S1-Spange fertig habe, wenn die Stadtstraße für den Verkehr freigegeben wird, erklärt dazu Keller. Zurzeit geht man von einer Inbetriebnahme Ende 2025 aus. 

Verhindern könnte das allerdings noch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - zumindest theoretisch. Das Höchstgericht befasst sich mit der Stadtstraße, weil die Projektgegner die Bewilligung durch das Bundesverwaltungsgericht bekämpfen - etwa weil man Mängel im Lärmschutz beanstandet. Aufschiebende Wirkung hat das zwar keine. Der VwGH könnte das Projekt aber stoppen.

Bei der Stadt hält man die Chance darauf aber für gering.

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