Neue Pachtverträge: Einigung im Böhmischen Prater

„Die MA69 war bemüht, uns entgegenzukommen“, sagt Ernst Riedl.
Vier von fünf Schaustellern haben sich nach monatelangen Verhandlungen mit der Stadt geeinigt.

Zurzeit sieht es trist aus im Böhmischen Prater. Saisonbedingt stehen die Fahrgeschäfte still, Wind und Regen fegen die kleine Amüsiermeile im Laaer Wald leer. Schlecht sind aber nur die Wetteraussichten – in wirtschaftlicher Hinsicht haben sich die Wolken, die in den vergangenen Monaten über dem Vergnügungspark hingen, gelichtet. Fast alle Schausteller haben ihre neuen Pachtverträge unterschrieben.

Wie berichtet, waren die alten Verträge mit 31. Dezember 2017 ausgelaufen. Sich mit der Immobilienverwaltung der Stadt (MA69) auf neue zu einigen, gestaltete sich für die kleine Unternehmerschar mühsamer als gedacht. Die fünf Familien sahen ihrer Zukunft mit gemischten Gefühlen entgegen. Zum einen, weil sie zum Teil seit Generationen hier verankert sind und am Böhmischen Prater hängen. Zum anderen weil bereits viel Geld in die Attraktionen gesteckt und insbesondere der erste neue Vertragsentwurf als geschäftsgefährdend empfunden wurde.

Darin war noch von drei Monaten Kündigungsfrist und einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren die Rede – eine Kombination, die Investitionen mit Fremdfinanzierung so gut wie unmöglich gemacht hätte, wie die Schausteller argumentierten. Zudem hätte die Stadt verpflichtende Öffnungszeiten vorgeschrieben. In diesen Punkten besserte die MA69 bald nach. Die Öffnungszeiten wurden von der Witterung sowie von kaufmännischen Aspekten abhängig gemacht und die Kündigungsfrist auf sechs Monate angehoben.

Wermutstropfen

Vier Unternehmer einigten sich nun auch in den meisten anderen Punkten mit der Stadt (einer verhandelt noch). So gilt der Vertrag künftig zehn Jahre – mit Option auf weitere zehn. Das Wechseln von Attraktionen wurde vereinfacht. Und um gekündigt zu werden, sind triftige Gründe notwendig. Damit sind unterlassene Mietzahlungen oder die Zweckentfremdung des Pachtgegenstands gemeint. Die Änderung des Flächenwidmungsplans gehört jedenfalls nicht dazu, wie MA69-Vize-Chef Harald Halper bestätigt.

Obwohl sich die Stadt bemüht habe, „uns entgegenzukommen“, bleibe „ein Wermutstropfen“, sagt Ernst Riedl, dessen Familie die meisten Fahrgeschäfte betreibt. Denn die Unternehmer hätten sich die Möglichkeit einer Unterverpachtung sowie die Vererbung des Betriebs innerhalb der Familie gewünscht. Was Letzteres betrifft, zeigt sich die MA69 zwar gesprächsbereit. Eine „unendliche Weitergabe auf Kosten der Stadt“ gelte es aber zu verhindern. Punktuelle Unterverpachtungen – etwa während Veranstaltungen – sind mit Genehmigung der Stadt jedoch möglich.

Bedanken möchte sich Riedl nicht zuletzt bei Bezirkschef Marcus Franz ( SPÖ), der zwischen Schaustellern und Rathaus vermittelte. Der unterstreicht, voll hinter dem Erhalt des Böhmischen Praters zu stehen. „Eine Umwidmung in Wohngebiet ist ausgeschlossen“, betont er – um entsprechende Sorgen zu zerstreuen.

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