Mehr als zwei Jahre ist es her, dass eine widerliche Facebook-Nachricht durch sämtliche Medien ging: „Hallo, Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbeigegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen. (…) Dein fetter Arsch turnt mich ab, aber da du prominent bist, ficke ich dich gerne in deinen fetten Arsch, damit dir einer abgeht, du kleine dreckige Bitch!!!“
Die Nachricht war an Sigi Maurer gerichtet. Sie veröffentlichte den Text auf Twitter. Und gleichzeitig den Namen des Bierwirts L., von dessen Konto die Nachricht geschickt wurde. Er bestreitet, die Nachricht geschrieben zu haben. Maurer wurde wegen übler Nachrede und Kreditschädigung geklagt. Am 11. September soll nun das Urteil dazu fallen.
Causa „Arschloch“
Doch es ist nicht die einzige Front, in der Bierwirt L. gegen Maurer kämpft. Ein weiteres Verfahren am Bezirksgericht Josefstadt ist anhängig. Denn Maurer hatte Bierwirt L. als „Arschloch“ bezeichnet – diese Aussage bestätigte Maurer auch bei der letzten Verhandlung auf Nachfrage des Anwalts Adrian Hollaender. Deshalb hat Bierwirt L. eine zivilrechtliche Unterlassungsklage angestrengt.
„Natürlich ist das Wort Arschloch ein Schimpfwort. Aber es handelt sich in diesem Fall klar um eine Entrüstungsbeleidigung“, sagt Maria Windhager, Anwältin von Sigi Maurer. Konkret fiel das Wort bei einer privaten Facebook-Konversation mit dem Vorbesitzer des Bierlokals. Er hatte, weil er mit dem späteren Betreiber verwechselt wurde, Drohungen bekommen und wandte sich deshalb an Maurer. „Oh wow. Körperliche Drohungen wünsche ich natürlich nicht mal dem Arschloch. Tut mir leid“, schrieb Maurer an ihn.
Aus der Nachricht geht laut Windhager nicht einmal klar hervor, wer damit gemeint sei. Zudem stelle die Äußerung „für den durchschnittlichen Betreiber eines Beisls noch keine Ehrenbeleidigung dar.“ Dazu kommen der generell raue Ton auf Facebook – es handle sich also um eine „milieubedingte Äußerung.“
Deutliche Verzögerung
Doch zuvor wird noch das Corona-bedingt verzögerte Strafverfahren im Wiener Landesgericht in den Fokus rücken. Für Bierwirt L. und seinen Anwalt jedenfalls hat die Verzögerung etwas Positives: „Jetzt hat Frau Maurer einen wohl dotierten Job und kann entsprechende Entschädigungszahlungen decken“, sagt Hollaender.
So weit wird es nicht kommen, sind Maurer und Windhager überzeugt. „Das Bewusstsein für das Problem Hass im Netz ist enorm gestiegen. Zudem gibt es mittlerweile auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts, die uns zugutekommt.“ Sollte es doch zu einer Verurteilung Maurers kommen, gibt es nach wie vor den damals eingerichteten Rechtshilfefonds. Mit diesen Spenden werden dieses und andere Verfahren unterstützt. „Wir hoffen, dass wir das Geld nicht brauchen“, sagt Maurer.
Für Bierwirt L. hatte die Causa weitreichende Folgen. Das Geschäft, betonte er immer wieder, brach weg. Zudem kam es zu Spuckattacken, Beschimpfungen und Sachbeschädigungen. Einer dieser Spucker konnte laut Anwalt Hollaender von der Polizei ausgeforscht werden. Der Mann musste die Reinigungskosten begleichen.
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