Causa Craft Beer: Sigi Maurer genießt keine Immunität

Causa Craft Beer: Sigi Maurer genießt keine Immunität
Die Immunität der Grünen Klubobfrau Sigi Maurer ist kein Problem.

Nun steht es fest: Am 27. März wird Sigi Maurer, die Klubobfrau der Grünen, wieder im Landesgericht für Strafsachen Platz nehmen. Und zwar als Angeklagte wegen übler Nachrede. Es geht einmal mehr um die Causa Craft Beer – diesmal soll das Urteil fallen.

Der erste Verhandlungstag fand im vergangenen September statt. Dann geriet das Verfahren ins Stocken. Denn Maurer zog wieder in den Nationalrat ein, wurde Klubobfrau. Und damit genießt sie eigentlich Immunität.

Keine Auslieferung nötig

Nun steht fest: Es kann weiterverhandelt werden. Das bestätigt auch Gerichtssprecherin Christina Salzborn: „Die angeklagte Handlung hat keine Verbindung zum politischen Agieren von Frau Maurer. Es bedarf daher keiner Auslieferung.“ Die Verhandlung ist für drei Stunden anberaumt, dann will Richter Hartwig Handsur ein Urteil fällen.

Causa Craft Beer: Sigi Maurer genießt keine Immunität

Bierwirt L. und Anwalt Hollaender erwarten im März ein Urteil

Das begrüßt auch Adrian Hollaender, Rechtsanwalt der klagenden Bierwirten L., der betont: „Der Vorfall war vor der politischen Tätigkeit von Frau Maurer.“  „Ich habe ausdrücklich auf meine Immunität verzichtet“, sagt Maurer selbst. Schon im September betonte sie, den Prozess zu Ende führen zu wollen. „Der Fall hat eine große Debatte ausgelöst und Sensibilisierung geschaffen.“

Eine Nachricht als Stein des Anstoßes

Worum es geht? Um widerliche Nachrichten, die Maurer am 29. Mai 2018 erhielt und im Anschluss in Sozialen Medien veröffentlichte. Die Nachrichten wurden vom Facebook-Konto des Bierwirten L. verschickt. Der bestreitet aber seit jeher, etwas damit zu tun zu haben – und vermutet Gäste dahinter. Oder eine Verschwörung. Nach Maurers Veröffentlichung gab es einen Shitstorm gegen ihn. Er wurde wüst beschimpft, klagt seither über einen massiven Geschäftsrückgang.

In einem ersten Verfahren wurde Maurer schuldig gesprochen und zu 7.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Doch das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil auf – deshalb muss die Causa erneut, allerdings mit einem anderen Richter, verhandelt werden.

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