Sigi Maurer: Zurück an den Start in der Causa Craft Beer

Sigi Maurer muss wieder vor Gericht. Nur der Richter ist neu.
Nach der aufgehobenen Verurteilung von Politikerin Sigi Maurer startet der Prozess heute, Montag, erneut.

Heute, Montag, um 10 Uhr wird die ehemalige grüne Nationalratsabgeordnete, die bei der kommenden Wahl erneut kandidiert, wieder im Landesgericht für Strafsachen in Wien Platz nehmen. Zuvor werden sich Kamerateams und Journalisten um sie und ihre Anwältin Maria Windhager scharen. Denn Sigi Maurer ist angeklagt. Ihr wird üble Nachrede vorgeworfen. Und das nicht zum ersten Mal.

Dasselbe Szenario gab es auch schon im Vorjahr. Im Oktober war Maurer schuldig gesprochen und zu insgesamt 7000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Doch das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil auf. Jetzt muss der Prozess wiederholt werden. Mit einem neuen Richter.

Nachricht mit Folgen

Die Nachricht, die Maurer veröffentlicht hatte, und die ihr den Vorwurf der üblen Nachrede einbrachte (sie hatte den Namen des mutmaßlichen Absenders bekannt gemacht – er bestreitet die Urheberschaft vehement) ist so geschmacklos wie schon bekannt: „Hallo Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen.“ Der Rest der Nachricht ist noch deftiger.

Maurer outete den mutmaßlichen Verfasser – den Betreiber eines Craft-Beer-Shops in der Wiener Strozzigasse. Nur kurz vor der Nachricht war sie an seinem Geschäft vorbei gegangen. Drei Männer standen davor und sollen sie „blöd angeredet“ haben. „Ich bin davon überzeugt, dass er (Bierwirt L., Anm.) die Nachricht geschrieben hat“, wiederholte Maurer auch im Prozess. Doch: Beweisen konnte sie das nicht.

Sigi Maurer: Zurück an den Start in der Causa Craft Beer

Bierwirt L. und sein Anwalt  Adrian Hollaender vor dem Craft-Beer-Shop in der Strozzigasse.

Bierwirt L. hatte nämlich erklärt, dass jeder Kunde die Möglichkeit hätte, den Laptop im Geschäft zu bedienen. Ein Gast müsse das von seinem Facebook-Konto geschrieben haben.

"Besonderes Augenmerk"

Das OLG befand: Der Wahrheitsbeweis, den Maurer hätte erbringen müsse, sei unerreichbar hoch angesetzt gewesen. Wer an besagtem Tag im Bierlokal war, sei nicht erhoben worden. Somit sei auch unklar, wer als Verfasser infrage komme. Auf die Klärung dieser Frage sei „besonderes Augenmerk zu legen“.

„Ich bin zuversichtlich, in der zweiten Runde freigesprochen zu werden“, sagt Maurer. „„Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht den Sachverhalt erneut so beurteilt“, meint hingegen Adrian Hollaender, Anwalt von Herrn L.

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