Rülpser: Kebabkette bezahlte 70-Euro-Bußgeld für Kunden
"Sie haben am 7.2.2016 um 17.15 Uhr in 1020 Wien, Praterstern Ausgangsbereich Richtung Praterstraße durch folgende Begehungsweise den öffentlichen Anstand verletzt: lautes Rülpsen nächst der Polizeibeamten."
Im Februar dieses Jahres ist ein Wiener Barkeeper zu einem Bußgeld von 70 Euro verurteilt worden, weil er am Praterstern gerülpst hat – und zwar "nächst der Polizeibeamten", wie es später in einer dementsprechenden Strafverfügung hieß (mehr dazu hier). Ein Polizist fungierte als Ohrenzeuge des Vorfalls und wertete ihn als Vergehen nach Paragraf 1 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes (siehe unten Erklärung) und verhängte eine Strafe von 70 Euro.
Kurz darauf veröffentlichte der Beschuldigte eine Geschichte auf Facebook, wo er auch ein Foto der ins Haus geflatterten Anzeige postete, das bereits bis heute fast 400 Mal geteilt wurde. "Mein Tag am Wiener Praterstern" erzählt auf dramaturgische Weise den Tathergang. Edin Mehic, so der Name des Kebab-Liebhabers, habe einen Döner "wie immer mit bissi scharf und Zwiebel" gegessen und dann die "Kontrolle verloren" und gerülpst. "Plötzlich, keine 20m weiter, spürte ich eine Hand auf meine Schulter.. Unser Freund & Helfer! Doch was habe ich getan? Die übliche, freundliche Begrüssung fiel aus. Ich werde angezeigt wegen 'Anstandverletzung', schrie der Polizist ...", schrieb Mehic.
Lange habe er mit dem Polizisten diskutiert und gefragt, "wieso er denn nicht die wahren Verbrecher anzeigt". Das alles nützte aber nichts. Mehic bekam die Strafverfügung.
70 Euro bezahlt - aber nicht von Mehic
Doch der Wiener hatte Glück im Unglück, denn selbst bezahlen musste er die Strafe nicht, berichtet ORF Wien. Die türkische Kebabkette Kasap Döner wollte ihre Spezialität durch den Vorfall nicht in Verruf bringen lassen und zeigte Solidarität mit dem Täter, heißt es. Man habe den jungen Mann kurzerhand nach Istanbul eingeladen, wo man ihm einen Scheck in der Höhe von 70 Euro überreichte, mit dem er das Bußgeld bezahlen konnte.
Den Praterstern habe Mehic nach eigenen Angaben aber nicht mehr aufgesucht. Bis heute kann er das Strafmaß und die Verhältnismäßigkeit der Strafe nicht nachvollziehen. "Ganz ehrlich: Das war ein ganz normaler Rülpser, nicht der Paarungsschrei eines Elches", wird er zitiert.
Und dieser Vorfall bleibt ein Kuriosum im Jahr 2016.
"Wer
- den öffentlichen Anstand verletzt oder
- ungebührlicherweise störenden Lärm erregt oder
- eine Person an einem öffentlichen Ort zu einer Handlung oder Duldung auffordert, die deren sexuelle Sphäre betrifft und von dieser Person unerwünscht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen."
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