Frühzeitig entlassen
Es stimmt, dass Kujtim F. bereits wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Weil er aber zu diesem Zeitpunkt als junger Erwachsener galt, wurde er frühzeitig entlassen.
Im Dezember 2019 zog er vorerst zu seinen Eltern nach Wien-Liesing zurück. Das war eine gerichtliche Auflage für seine frühe Entlassung. Dort musste F. zum Beten in einen Gemeinschaftsraum ausweichen. Seine Familie, für die Religion keine große Rolle spielen dürfte, soll dagegen gewesen sein, dass er in der Wohnung betete. Seit Mai wohnte er alleine in der rund 40 Quadratmeter großen Wohnung in der Donaustadt.
Der Verein, der ihm bei der Bewährung unterstützte, soll sich für den damals als geläutert geltenden 20-Jährigen um die Wohnung bemüht haben.
"Vorgegaukelt"
Seinen Sinneswandel gaukelte der junge Mann, der versucht hatte nach Syrien zu gelangen, um für den IS zu kämpfen, aber nur vor. Er trug den rauschenden Kinnbart und auch Kleidung, wie sie typisch ist für Anhänger des IS.
Nachbar Adel I. sagt dem KURIER, dass man immer wieder Klopfgeräusche aus der Wohnung gehört hätte. Das hätte ihn aber weniger beunruhigt, als Folgendes: "Wir sind selbst Moslems aber er hat nie gegrüßt oder mit uns gesprochen, wie man das normalerweise tut, vor allem in unserer Kultur. Dieser Mensch war krank. Solche Leute bekommen Geld, um so etwas zu tun. Das hat nichts mit dem Islam zu tun. Das ist wie bei Drogenkartellen organisiert. Sie bekommen Dinge in den Kopf gesetzt und man versucht sie wieder zu löschen, aber das geht nicht. Niemand hat das Recht einen Menschen oder auch nur ein Tier zu töten", sagt der Nachbar.
Die Behörden müssen sich nun die Frage gefallen lasen, wie gut die Betreuung des alleinlebenden Gefährders tatsächlich funktioniert hat.
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