Nach 12 Bier: Autolenker wollte Polizisten bei Alkotest schmieren

Der 31-jährige Angeklagte ist ein Kasten von Mann. In seiner Heimat, der Ukraine, war er Architekt. In Österreich hat er eine Baufirma. Doch das Geschäft ist hart umkämpft. Um Aufträge an Land zu ziehen, traf er sich abends mit Kollegen aus der Branche im Bezirk Mödling. 12 Bier später stieg er in sein Auto.
Ein Fehler, wie er spätestens dann erkannte, als ihn die Polizei aufhielt. Der Mann hatte eine Sperrlinie überfahren. Als er zum Alkotest aufgefordert wurde, zückte er seine Geldbörse.
Erst bot er 50 Euro, erhöhte dann auf 100. Zuletzt waren es sogar 1.000 Euro um im Gegenzug nicht blasen zu müssen. Der Staatsanwalt im Landesgericht für Strafsachen in Wien nennt das "versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch". Zudem wird dem Mann auch noch ein versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt angelastet.
"12 Bier muss man erst einmal aushalten, auch mit Ihrer Statur", stellt Richter Patrick Aulebauer fest.
Er sei schuldig, sagt der Mann. "Er schämt sich irrsinnig. Es war ein riesiger Fehler", meint sein Rechtsanwalt Leonhard Kregcjk. "Für seinen Job braucht er den Führerschein. Und in seiner Heimat, der Ukraine, hat er andere Verhaltensweisen gelernt." Sprich: Sein Mandant sei es gewöhnt, Amtsträger schmieren zu müssen.
Trotzig
Er habe sich bei der Amtshandlung auch wie ein kleines Kind benommen, gesteht der Anwalt zu. Als er gemerkt habe, dass das Geld nicht hilft, "hat er sich verhalten wie ein kleines Kind. Er hat dann herumgestrampelt." Nicht nur das: Einem Beamten verpasste er einen Rempler, dann warf er mit einem massiven Schlüsselbund in Richtung der Polizisten.
Seit dem Vorfall habe der Mann keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken. "Wenn er Alkohol trinkt, wird er unleidlich. Deshalb hat er eine Gewalttherapie begonnen", so der Anwalt.
Die private Situation würde seinen Mandanten zudem sehr belasten - der Schwiegervater wurde vor Kurzem zum Dienst an der Front eingezogen. "Aber er muss seinen inneren Stau anders lösen."
Urteil: Der Mann darf nun ganz offiziell die Geldbörse zücken. Richter Aulebauer verdonnert ihn zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro. Dazu kommen 18 Monate bedingte Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.
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