Mutter am Muttertag ignoriert: 55-Jährige soll Tochter verprügelt haben

PROZESS GEGEN MÖGLICHERWEISE NOCH STRAFUNMÜNDIGE TASCHENDIEBIN
Laut Staatsanwältin ging die Frau mit einem Schnitzelklopfer auf ihr eigenes Kind los.

Als "beste Freundinnen" und "Herzblätter" beschrieben sich am Dienstagvormittag eine 55-jährige Mutter und ihre 20-jährige Tochter vor Gericht - und dennoch musste sich die ältere Frau für eine brutale Attacke auf ihr Kind verantworten. Laut Staatsanwaltschaft ging die Frau mit einem Schnitzelklopfer auf die 20-Jährige los. Als diese im Halbschlaf und völlig wehrlos war. 

Ereignet hat sich der inkriminierte Vorfall am 14. Mai dieses Jahres, zwei Tage nach dem Muttertag, den die beiden eigentlich gemeinsam verbringen wollten. Abendessen und dann der österreichische Klassiker "Muttertag" waren geplant, doch dann hatte die junge Frau andere Pläne und ging lieber aus. Am nächsten Tag, als der gemeinsame Tag nachgeholt werden sollte, wiederholte sich die Situation.  

"Ich bin so enttäuscht worden. Sie ist arrogant an mir vorbeigegangen und hat mich ignoriert", beschrieb die bisher unbescholtene Angeklagte die Situation. Sie habe sich deshalb betrunken, erzählte sie dem Richter - "je nach Definition" sei sie wohl Alkoholikerin. Als die ebenfalls alkoholisierte Tochter dann nachhause in die Wohnung in der Wiener Innenstadt kam, eskalierte die Situation. Als die 20-Jährige bereits im Bett lag, kam ihre Mutter ins Zimmer und wollte ihr die Decke vom Körper reißen. Als die Tochter das nicht zuließ, schlug die Beschuldigte auf ihr Opfer ein.

Das gestand die Mutter, die nach dem Vorfall zwei Monate in Haft verbrachte, am Dienstag auch, wenngleich mit Einschränkung: "Ich bin schuldig in dem Sinn, dass ich das nicht mit dem Schnitzelklopfer gemacht habe", lautete die Verantwortung der Frau.

Die Tochter, die am Dienstag mehrmals den Blickkontakt der Mutter suchte und als diese abgeführt wurde, sogar nach ihr griff, sagte ebenfalls aus, dass sie sich nicht wisse, womit sie geschlagen wurde: "Ich hatte die Decke über dem Gesicht." Warum überhaupt ein Schnitzelklopfer im Schlafzimmer war, fragte der Richter. Die Erklärung der Angeklagten: Ihre Tochter habe damit etwas reparieren wollen.

"Ich werde dir den Schädel zertrümmern, Sophie"

Die Verletzungen, leichte Rötungen im Gesicht, würden nicht auf eine versuchte schwere Körperverletzung hindeuten, betonte der Verteidiger der Frau. Schwer von der Hand zu weisen, war hingegen die ebenfalls von der Anklage vorgebrachte gefährliche Drohung

Während der Attacke hatte die junge Frau nämlich eine Sprachnachricht an einen Freund geschickt, damit dieser Hilfe holt. Darauf klar zu hören, ist die betrunkene Mutter, die ihr Kind bedroht: "Ich werde dir den Schädel zertrümmern, Sophie", sagt sie da etwa. Gefolgt von panischem Schluchzen der 20-Jährigen.

So weit kam es nicht. Das Opfer rettete sich auf das Dach des Hauses, die Polizei nahm die Angreiferin wenig später fest. Beide Frauen verwiesen vor Gericht immer wieder auf Erinnerungslücken. "Ich war in einem Zustand völliger Erregung", erklärte die Angeklagte. Ihr seien die Sicherungen durchgebrannt, für gewöhnlich sei die Beziehung harmonisch, schuld gewesen sei der Alkohol. 

Die Gewalttat sei "absolut der Ausreißer", bestätigte auch die als Zeugin vernommene Tochter - obwohl es in dem Haushalt bereits einige Wegweisungen, allerdings gegen die Kinder, gab.

Der Verteidiger bat schließlich um ein mildes Urteil für seine Mandantin: "Sie hat einen Gefängnisschock", betonte er. Er kenne die Frau seit vielen Jahren: "Sie ist immer ein tadelloser Mensch gewesen, der sich nie etwas zuschulden hat kommen lassen." Eine "strittige, harte Scheidung" habe ihr zugesetzt, in Folge dessen sei Alkohol ein Thema geworden. Das Ganze sei "primär a b'soffene G'schicht", meinte der Anwalt.

Der Schöffensenat kam am Ende zu dem Schluss, dass der Angriff im Zweifel mit Fäusten und nicht einem Schnitzelklopfer ausgeführt wurde. Die 55-Jährige wurde wegen schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu 20 Monaten Haft verurteilt. 

Die Strafe wurde der 55-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Sie war damit einverstanden. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frau wurde nach der Verhandlung enthaftet.

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