Mordprozess in Wien: "Sie hat meine Männlichkeit beleidigt"

Mordprozess in Wien: "Sie hat meine Männlichkeit beleidigt"
Lebenslange Haft, weil Iraker Freundin erstochen haben soll. Zuvor tauchte er vor seiner Abschiebung unter.

Der 40-jährige Mann, der Dienstagfrüh im Gerichtssaal des Landesgerichts Wien Platz nimmt, sollte eigentlich gar nicht hier sein. Schon zwei Mal hatte der Iraker einen negativen Asylbescheid bekommen. Drei Mal war er in Österreich straffällig geworden - verurteilt wurde er wegen Schlepperei, schwerer Körperverletzung und versuchter schwerer Erpressung. "Er hat mit seinem Anwalt alle rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft", sagt die Staatsanwältin. Und als es eng für ihn wurde, tauchte er unter; in der Wohnung seiner neuen Lebensgefährtin Rosa in Wien-Leopoldstadt. Und sie soll der Mann am 8. September 2018 erstochen haben.

Schwere Kränkung

"Sie hat meine Männlichkeit beleidigt. Sie hat gesagt, ich hätte nicht einmal Haare auf der Brust", empört sich Daban K. Eine schwere Kränkung für den Mann, der die 50-jährige Frau heiraten wollte und ihr bereits Goldschmuck für die Hochzeit gekauft hatte. Er hält im Gericht den Verlobungsring in die Höhe, erklärt, wie sehr er die Frau liebe. 

Am Dienstag gibt er zu, Rosa erstochen zu haben. Zuvor hatte er erklärt, dass sich die Frau selbst die zahlreichen Stichverletzungen zugefügt hätte.

Nun schildert er den Geschworenen, dass ihn die Frau mit einem Messer bedroht hätte. Das hätte er ihr schließlich entrissen. Und dann habe er "schwarz gesehen" ehe er "blind vor Wut" in der Wohnung auf sie eingestochen hätte. An Details könne er sich nicht erinnern.

"Rettet mich!"

Ein Nachbar hingegen schilderte genau, was passiert war: Er hatte Schreie gehört. "Rettet mich, er will mich abschlachten!", schrie das Opfer in Todesangst. Der Nachbar lief zur Wohnung, öffnete die - nicht verschlossene - Wohnungstür und sah, wie Daban. K. auf der Frau lehnte und zustach. Dann stapelte er Sessel, Tisch und Tücher über den leblosen Körper der Frau und  verließ seelenruhig das Wohnhaus.

Das Urteil: Lebenslange Haft (nicht rechtskräftig).

Kommentare