20 Jahre Haft: Angeklagter auf Rollbahre vor Gericht
Ein 35-jähriger Mann ist am Mittwoch am Landesgericht wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden, weil er am 3. Juli 2023 in Wien-Ottakring seine um sieben Jahre jüngere Ehefrau mit einem 32,5 Meter langen Küchenmesser getötet hatte.
Er versetzte ihr insgesamt 19 Stiche, der letzte ging direkt ins Herz. Die Frau hatte keine Überlebenschance.
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Der Mann war nach der Tat in selbstmörderischer Absicht vom Dach seines Wohnhauses 14 Meter in die Tiefe gesprungen. Er überlebte.
"Sie war die Liebe seines Lebens", hatte Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger eingangs der Verhandlung erklärt. Allerdings sei die 28-Jährige in einen anderen Mann verliebt gewesen und habe seinen Mandanten verlassen wollen. Da habe dieser zugestochen.
Der Angeklagte und die getötete Frau - beide aus Syrien - hatten 2010 in ihrer Heimat geheiratet. Zwischen 2016 und 2020 kamen drei Kinder zur Welt, 2021 übersiedelte die Ehefrau und Mutter nach Wien - ihre Eltern, die seit längerem in Österreich leben, hatten ihre Tochter nachgeholt. In weiterer Folge ließ sich auch die restliche Familie in Wien nieder, im Frühsommer 2023 kam zuletzt auch der Angeklagte nach Wien.
"In der Beziehung begann es da zu kriseln. Er hatte den Verdacht, dass seine Frau einen anderen Mann haben könnte", schilderte der Staatsanwalt. Am 2. Juli - einen Tag vor der Tat - habe die Frau dem Angeklagten schließlich gestanden, dass sie sich tatsächlich anderweitig verliebt hatte. "Darauf hat er beschlossen, die Angelegenheit für sich zu lösen", stellte der Staatsanwalt fest.
Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.
Frauen, die in Österreich Gewalt erleben, finden u.a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133)
Der Angeklagte rief zunächst seine Schwägerin an und forderte sie auf, mit seinen drei Kindern in einen Park zu gehen. Als diese aus der Wohnung waren, marschierte er in die Küche, holte ein Messer und kündigte laut Staatsanwalt seiner Ehefrau an, er werde sie nun töten.
28-Jährige rief noch ihre Mutter an
Die 28-Jährige rief ihre Mutter an und bat eindringlich um Hilfe. "Sie war in Panik. Während des Telefonats hat er auf sie einzustechen begonnen", berichtete der Staatsanwalt. Der Ehemann fügte ihr Stichwunden im Hals, im Brust- und Bauchbereich sowie an den Extremitäten zu.
Wie Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp den Geschworenen darlegte, war erst der letzte Stich unmittelbar tödlich. Auf die Frage, wie lange die Tathandlungen gedauert hätten, meinte der Sachverständige: "Die Stiche waren sehr wuchtig, sehr heftig. Das braucht Zeit. Das dauert länger." Es habe wohl eine bis zwei Minuten gedauert, ehe die dreifache Mutter infolge des erlittenen Blutverlusts verstarb.
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Der 35-Jährige hatte sich nach der Tat das Leben nehmen wollen. Er überlebte den Aufprall auf dem betonierten Innenhof, musste nun aber aufgrund der erlittenen Knochenbrüche und einer schweren Wirbelverletzung auf einer Rollbahre in den Verhandlungssaal geschoben werden. Der Mann ist von der Hüfte abwärts gelähmt.
"Was soll ich mit einer Frau, die mich nicht liebt?"
Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte er bekräftigt, er habe seine Ehefrau töten wollen. "Was soll ich mit einer Frau, die mich nicht liebt?", protokollierten die Kriminalbeamten, die ihn als Beschuldigten vernahmen. "Er ist umfassend geständig", bekräftigte Verteidiger Arbacher-Stöger. Der Angeklagte selbst machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Bei der Strafbemessung waren das "außerordentlich hohe Ausmaß an Gewalt" sowie die "grausame Tatbegehung" erschwerend, wie die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung ausführte.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig, sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger waren damit einverstanden.
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