Zum endgültigen Bruch kam es eine Woche vor der Tat. Da soll Albert L. in die Wohnung gekommen sein – angeblich um sein Handy zu suchen. Marija M. war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Im Zimmer der Tochter versprühte Albert L. Pfefferspray. Angeblich, um ihr zu zeigen, wie sie sich wehren könnte, sollte ihr jemand zu nahe kommen. Als ihn die Schwiegereltern zum Gehen aufforderten, soll Albert L. eine Waffe gezogen haben: „Darf ich mit meiner Tochter allein reden, geh weg oder ich erschieße dich und deine Frau!“ Wenig später fiel ein Schuss – die Kugel schlug über dem Türstock ein.
Die Familie erstattete keine Anzeige. Doch für Marija M. war Albert L. ab diesem Zeitpunkt Geschichte.
Dennoch tauchte der Mann eine Woche später wieder bei der Wohnung auf. Laut Anklage zwang er seine Teenager-Tochter, die Wohnungstür zu öffnen. Dann soll er Marija M. gezielt in den rechten Oberschenkel geschossen haben. „Ruf die Polizei!“ rief die panische Frau zu einem Nachbarn, der sich gerade in der Wohnung aufhielt. Und auch Albert L. soll den Mann angesprochen haben: „Nimm die Kinder und geh aus der Wohnung.“
Dann fiel ein zweiter Schuss. Er traf Marija M. in den Kopf. „Marija ist tot. Adoptiere meine Kinder. In 20 Jahren werde ich rauskommen, dann will ich sie sehen“, soll Albert L. zum geschockten Nachbarn gesagt haben.
Wenig später stand er vor der Tür des Nachbarn, forderte Alkohol. Dann setzte er sich mit zwei Schnapsflaschen auf eine Bank im Hof des Gemeindebaus, wenig später wurde er festgenommen.
Er habe schon zuvor ausgiebig getrunken, gab Albert L. an. Doch stimmen die Angaben des Verdächtigen, so hätte er 12,6 Promille gehabt – eine Alkoholisierung, die er nicht überlebt hätte. Der Gutachter geht allerdings davon aus, dass die tatsächliche Alkoholisierung des Mannes (3,1 Promille) erst durch den „Nachtrunk“ zustande kam.
Dem widerspricht Manfred Arbacher-Stöger, der Anwalt des Bierwirts: „Es tut ihm fürchterlich leid. Aber er kann sich nicht erinnern, weil er schon zum Zeitpunkt der Tat im Zustand voller Berauschung war.“
In der U-Haft fiel Albert L. bisher nicht als besonders geläutert auf. Nach mehreren Vorfällen wurde er in eine Einzelzelle verlegt, er beschreibt sich selbst als „dummes Arschloch, das jedem hilft.“ Zudem hat er mehrere Beschwerden verfasst, weil er sich von den Justizwache-Beamten unfreundlich behandelt fühlt und der Psychiater „inkompetent“ sei.
Albert L. wurde einer breiteren Öffentlichkeit nach einem Rechtsstreit mit Sigi Maurer bekannt (siehe Zusatztext). Seit damals habe sich sein Alkohol- und Drogenkonsum deutlich gesteigert, heißt es in der Anklage.
Ein bizarrer Rechtsstreit
Es war der 29. Mai 2018, als Sigi Maurer am Craftbeer-Shop von Albert L. in der Wiener Strozzigasse vorbeiging und von drei Männern „blöd angesprochen“ wurde. Wenig später trudelte via Facebook eine widerliche Nachricht bei ihr ein. Maurer veröffentliche die Nachricht – was ihr eine Klage wegen übler Nachrede einbrachte. Denn Albert L., der abstritt, Verfasser der Nachricht gewesen zu sein, sah sich danach mit Drohungen und Sachbeschädigungen konfrontiert.
Ein jahrelanger Prozess-Marathon folgte. Erst wurde Maurer schuldig gesprochen. Der Schuldspruch wurde allerdings wieder aufgehoben.
Im zweiten Anlauf präsentierte der Bierwirt plötzlich einen Bekannten namens Willi, der die Nachricht verfasst haben soll. Doch noch bevor Willi vor Gericht aussagen sollte, zog Bierwirt L. die Klage zurück. Maurer wurde freigesprochen.
Bierwirt L. brachte auch eine Unterlassungsklage gegen Maurer ein. Diese hatte ihn als „Arschloch“ bezeichnet. Doch auch damit scheiterte er vor Gericht. Die Bezeichnung sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Wiederholen dürfe Maurer die Bezeichnung aber nicht.
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