Mord an Hadishat: Die Fantasiewelt von Robert K.

Mord an Hadishat: Die Fantasiewelt von Robert K.
Im Gerichtssaal sieht der 17-Jährige riesige Insekten krabbeln, in seiner Zelle, so ist er überzeugt, wartet seine Freundin.

Es ist fast unmöglich, sich in die Welt von Robert K., der am Donnerstag (nicht rechtskräftig) zu zwölf Jahren Haft und einer Einweisung in den Maßnahmenvollzug verurteilt wurde, hineinzuversetzen. Der Jugendliche, der am 11. Mai 2018 seine siebenjährige Nachbarin Hadishat im Wiener Dittes-Hof ermordet hatte, sitzt wieder vor dem Richter im Landesgericht für Strafsachen in Wien. Seine Freundin Antonia wartet auf ihn. In seiner Zelle in der Justizanstalt. Davon ist er überzeugt. "Ich kann sie hören und sehen."

Er spricht so überzeugend von ihr, dass einst sogar die Polizei nach dem Mädchen suchte. Um später festzustellen: Es gibt keine Antonia. Sie existiert nur in der Fantasie von Robert K.

Prozesse in Wien: Berufungen und Verurteilungen

Der junge Mann, der morgen 18 Jahre alt wird, ist schwer krank. Da sind sich alle Gutachter einig. Doch ob er bei der Tat zurechnungsfähig war, oder nicht - diese Frage muss nun in einem zweiten Rechtsgang geklärt werden. Im ersten Verfahren wurde kein erforderliches Obergutachten in Auftrag gegeben. Im ersten Prozess wurde er als zurechnungsfähig verurteilt - zu 13 Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Schusssichere Weste

Mord an Hadishat: Die Fantasiewelt von Robert K.

Zusätzliche Taschenkontrolle vor dem Gerichtssaal

Als er am Donnerstag den Gerichtssaal betritt, trägt er zu seiner eigenen Sicherheit eine schusssichere Weste - es wurden 50.000 Euro Kopfgeld auf ihn ausgesetzt. Vor dem Saal haben sich Beamte der WEGA postiert, eine zusätzliche Sicherheitsschleuse wurde aufgebaut. Prozessbeobachter müssen sich ausweisen. Die Fotografen und Kamerateams, die am Gang auf den jungen Mann warten, werden enttäuscht. Robert K. wurde schon lange vorher zum Gerichtssaal gebracht. Im Saal herrscht strenges Foto- und Filmverbot.

Robert K. schaut in die vollen Zuhörerränge. Seine Familie ist nicht hier. Weil es auch gegen sie Morddrohungen gab, wurde sie ins Ausland gebracht. "Aber sie haben mich ein Mal in der Justizanstalt besucht. Und sie schreiben mir Briefe", erklärt Robert K.

Seine Anwälte Liane Hirschbrich und Florian Höllwarth klären wenig später auf: Es gab nie Besuch der Familie, sie darf nicht einmal nach Österreich einreisen. "Und es gab auch keine Briefe", sagt Hirschbrich. "Die wären zuerst bei mir gelandet."

Das verunsichert Robert K. " Ich weiß es nicht."

In einer anderen Welt

Realität und Fantasie verschwimmen oft in der Wahrnehmung von Robert K. Das stellte auch die psychiatrische Gutachterin Kathrin Sevecke fest. Verstärkt sollen seine Fantasien durch Videospiele und japanische Anime-Serien worden sein. Die konsumierte Robert K. mehrere Stunden täglich. Er sprach sogar davon, dass er die Mädchenfiguren in den Serien erotisch findet. Das streitet er heute ab. "Ich finde die nur süß. Ich weiß nicht, warum ich damals so übertrieben habe." Es ist nicht der einzige Widerspruch. Das ist auch dem 17-Jährigen klar. "Bei mir widerspricht sich sehr viel."

Er mochte die kleine Hadishat, erzählt er. Trotzdem tötete er sie. "Die Stimmen haben es mir befohlen. Ich wollte es nicht. Dann bekam ich ein Blackout und jemand anderer hat es getan." Jemand anderer? "Mein anderes Ich." Außerdem wären etliche Leute bei der Tat in der Wohnung gewesen. "Aber ich war die einzig echte Person", sagt er. Auch im Gerichtssaal sieht er mehr als andere. "Ich sehe riesige Insekten, die herumkrabbeln."

Mord an Hadishat: Die Fantasiewelt von Robert K.

Seine Anwälte sind der Überzeugung, dass Robert K. nicht zurechnungsfähig war. Zwei Gutachten widersprechen dem.

Für Anwalt Nikolaus Rast, der die Familie der kleinen Hadishat vertritt, ist eines klar: "Er ist ein krankes Kind, und seine Krankheit wird immer schlimmer. Er ist eine tickende Zeitbombe, er ist brandgefährlich." Für die Familie des Mädchens sei es schlimm, dass der Fall nun wieder vor Gericht verhandelt wird."

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