Michael Ludwig will Lockdown nicht ausschließen
Fast scheint es, als wolle Michael Ludwig die Wiener Bevölkerung bereits auf weitere Verschärfungen vorbereiten: Er wolle einen weiteren Lockdown nicht ausschließen, wie er am Mittwoch einmal mehr betonte: „Ich will nicht in die Situation kommen wie andere Bundesländer“, sagte der Bürgermeister am Rande eines Medientermins. „Wir müssen die Gesundheit der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellen. Wenn notwendig, werden wir als Stadt auch weitere Schritte setzen.“
Weitere Schritte möglich
Wien werde die Corona-Situation genau beobachten und ist angesichts dramatisch steigender Infektionszahlen in anderen Bundesländern bereit, auch weitere Schritte über die schon fixierte Ausweitung der Maskenpflicht und 2G-plus-Regel bei Veranstaltungen und in zu setzen.
Für österreichweit einheitliche Maßnahmen werde sich Ludwig auch bei der für Freitag angesetzten Landeshauptleute-Konferenz einfordern.
Beim Länderchef-Treffen in Tirol werde der Wiener Stadtchef und Landeshauptmann auch für bundeseinheitliche Regelungen bei der Impfpflicht einsetzen.„In einer Pandemie hat der Gesundheitsminister die Entscheidungen zu treffen. Offenbar gibt es aber dazu keine einhellige Meinung in der Bundesregierung“, sagte Ludwig.
Bereits in der Vergangenheit hätten andere Bundesländer die Wiener Maßnahmen übernommen. Wenn es keine bundeseinheitlichen Schritte gesetzt würden, sei Wien bereit den „konsequenten Weg der Sicherheit“ fortzusetzten, betonte der Stadtchef.
Verschärfung ab Freitag
Die für Maskenpflicht und strengere Zugangsregelungen mit Impfung und PCR-Test notwendige Verordnung wird am Freitag in Kraft treten, hieß es am Mittwoch im Ludwig-Büro.
In der Bundeshauptstadt dürfen künftig etwa Lokale der Nachtgastronomie und Events ab 25 Personen nur mehr besucht werden, wenn geimpfte oder genesene Personen auch ein PCR-Testergebnis vorweisen. 2Gplus gilt künftig also etwa bei größeren Veranstaltungen im Sport- und Kulturbereich.
Auch die FFP2-Maskenpflicht wird ausgeweitet, nämlich auf alle nicht privaten Innenräume. In der Gastronomie müssen Gäste wieder zur Maske greifen, wenn sie zum Platz oder auf die Toilette gehen. Für das Personal gilt dies generell - und zwar auch für jenes im Handel und bei körpernahen Dienstleistern.
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