Marktstandler gehen bis vors Höchstgericht

"Wir können uns die neuen Öffnungszeiten nicht leisten", sagt Händler Peter Neumeister.
Unternehmer des Floridsdorfer Marktes wollen die neue Marktordnung nicht befolgen und eine Sammelklage einbringen.

Für verfassungswidrig hält Peter Neumeister, der auf dem Floridsdorfer Markt Obst und Gemüse verkauft, die neue Marktordnung. Nicht als einziger in der Branche. Dass ihnen das Regelwerk, das mit 1. Oktober in Kraft tritt, die Öffnungszeiten ihrer Geschäfte vorschreiben soll, wollen auch etliche seiner Kollegen nicht einfach hinnehmen. Und das absolute Rauchverbot ebenso wenig. Die Marktstandler wollen deshalb bis zum Verfassungsgerichtshof gehen.

Nach Neumeisters Ansicht ist im Bundesgesetz geregelt, dass Kaufleute eine bestimmte Zeitspanne offen haben können – nicht aber, dass sie müssen. Zudem wisse doch der Unternehmer selbst am besten, wann er sein Geschäft machen könne, argumentiert Fleischhauer Andreas Traxler, der sein Geschäft ebenfalls auf dem Floridsdorfer Markt hat. In den nun vorgeschriebenen Zeiten – von 15 bis 18 Uhr – kämen nur ganz wenige Kunden. Abzüglich der Personalkosten bleibe also kaum was vom ohnehin spärlichen Umsatz übrig.

Marktstandler gehen bis vors Höchstgericht

Fleischhauer Andreas Traxler.

„Wir können uns die neuen Öffnungszeiten einfach nicht leisten“, betont Neumeister. Davon abgesehen brächten sie viel mehr Arbeit mit sich: Inklusive Einkauf, Vor- und Nachbereitung, wie zum Beispiel Reinigung, würden bereits die aktuellen Öffnungszeiten etwa 70 Wochenstunden bedeuten. „Mit den neuen wären es zirka 100.“

Weil er nicht gegen die Verfassung verstoßen wolle, werde er die verpflichtenden Öffnungszeiten daher nicht einhalten – und sich „mit Unterstützung der Kammer“ an einer Sammelklage beteiligen. In dieselbe Kerbe schlagen Traxler und etwa die Hälfte der Händler auf dem Floridsdorfer Schlingermarkt. Sobald man gestraft werde, gehe man in Berufung und durchlaufe falls nötig sämtliche Instanzen bis zum Verfassungsgerichtshof.

Klagsdrohung der Wiener Standler

„Kompromiss“

Dasselbe gilt für das Rauchverbot in Marktständen. Hier habe die rot-grüne Stadtregierung ihre Kompetenzen überschritten, meint Peter Dobcak, Gastro-Obmann in der Wiener Wirtschaftskammer. Handle es sich doch um ein Bundes- und kein Landesgesetz. Werde ein Marktstandler also wegen eines Verstoßes gegen das Rauchverbot gestraft, stelle die Kammer einen Rechtsbeistand.

Auf die Probleme der Marktstandler aufmerksam macht auch die Liste „Wir für Floridsdorf“ um Bezirksrat Hans Jörg Schimanek. Die für Märkte zuständige Stadträtin, Ulli Sima (SPÖ), ist dagegen „mehr als verwundert“ über die Klagsankündigung. „Wir haben mit den Vertretern der Standler lange verhandelt, es gab einen breiten Kompromiss und viele Zugeständnisse der Stadt. Die Standler haben die Marktordnung begrüßt“, sagt Sima. Klar sei, „dass bei einem Kompromiss niemand 100 Prozent seiner Vorschläge umsetzen“ könne, aber die Lösung, die nun auf dem Tisch liege, sei eine gute.

Wie berichtet, wurde die Marktordnung aufgrund massiver Proteste bereits nachjustiert. Unter anderem punkto Kernöffnungszeiten. Die Aufsperrpflicht gilt nun von Dienstag bis Freitag von 15 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr. Nachgebessert wurde auch bei den Befristungen: Anstatt auf 15 Jahre kann ein Pächter den Stand nun auf 20 Jahre weitergeben und das Gebäude auch an direkte Nachkommen „vererben“.

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