Stadt Wien justiert nach Standler-Kritik neue Marktordnung nach

Stadt Wien justiert nach Standler-Kritik neue Marktordnung nach
Aufsperrpflicht und Befristungen kommen weniger strikt als im Juni-Entwurf geplant, Rauchverbot in Innenräumen bleibt.

Mit 1. Oktober tritt in Wien die neue Marktordnung in Kraft. Im Gegensatz zum ursprünglichen, Mitte Juni präsentierten Entwurf gibt es aber nun noch einige Änderungen. So kommen die von Standlern kritisierten neuen verpflichtenden Kernöffnungszeiten und Vertragsbefristungen weniger strikt als geplant. Das absolute Rauchverbot in Innenräumen kommt indes wie vorgesehen.

Rund 30 Stellungnahmen seien im Zuge der mehrwöchigen Begutachtungsfrist abgegeben worden - zusätzlich zu jeder Menge Gespräche mit der Wirtschaftskammer und Bezirksvorstehern, sagte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Freitag vor Journalisten. Einige Kritikpunkte habe man im überarbeiteten Regelwerk berücksichtigt: „Das ist ein Kompromiss, mit dem beide Seiten gut leben können.“

Lockerungen gibt es einerseits bei den neuen Kernöffnungszeiten, zu denen die Standler fix geöffnet haben müssen. Der Montag entfällt nun, eine gibt es demnach von Dienstag bis Freitag von 15.00 bis 18.00 sowie am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Standler hatten zuvor moniert, sie müssten irgendwann auch selbst ihre Produkte besorgen bzw. bräuchten einen freien Tag - der KURIER berichtete. „Es gibt jetzt diesen freien Montag. Aber es darf natürlich auch geöffnet werden“, sagte Sima.

Mit dieser Regelung will man Leerstände bekämpfen. „Jetzt ist es auf manchen Märkten so, dass am Nachmittag kaum Stände offen haben. Außerdem werden Standplätze dauerhaft als günstige Lagerstätten verwendet“, argumentierte der grüne Marktsprecher Rüdiger Maresch. Um in ernsthafte Konkurrenz zu Supermarktketten treten zu können, brauche es Angebot am Nachmittag, wenn die Menschen nach der Arbeit ihren Einkauf erledigen.

Rauchverbot in Innenräumen

Nachjustiert hat Rot-Grün auch bei den neuen Befristungen. Anstatt auf 15 Jahre kann ein Pächter seinen Stand nun auf 20 Jahre weitergeben. Danach sind weitere Vertragsverlängerungen um jeweils zehn Jahre möglich. „Das wird auch der Regelfall sein, wenn wir mit dem Pächter zufrieden sind“, so Sima. Als Kriterien gelten hier etwa eine entsprechende Zahlungsmoral bei Pachttarifen oder die Einhaltung der zulässigen Öffnungszeiten. Neu entgegen der Juni-Version ist auch, dass Stände an direkte Nachkommen, also Kinder und Enkelkinder, weitergegeben werden können. Sima betonte bei der Gelegenheit auch, dass die Stadt über die Marktordnung lediglich die Weitergabe des Gebäudes, nicht aber der Firma regeln könne: „Das steht uns rechtlich nicht zu.“

Keine Änderungen gibt es beim Rauchverbot in allen Innenräumen auf Märkten, das ebenfalls von einigen Betreibern moniert wurde. Immerhin versuche man gerade über den Verfassungsgerichtshof das vom Bund zurückgenommene Rauchverbot in Lokalen durchzusetzen, betonte Sima.

Stadt Wien justiert nach Standler-Kritik neue Marktordnung nach

Christian Pöhl vom Verein "Zukunft Wiener Märkte" spricht von einem "Schritt in die richtige Richtung."

Nicht mehr geschraubt wird zudem an der neuen Flächenaufteilung: Maximal 40 Prozent (derzeit 33,3) dürfen von Gastronomie belegt werden, weitere 40 Prozent von der neuen Kategorie „Lebensmittelhändler mit Nebenrechten“. Sie dürfen auf höchstens acht Verabreichungsplätzen Gäste bewirten, das Hauptgeschäft muss aber der Lebensmittelhandel sein. Somit bleibt ein Fünftel der Fläche für reine Lebensmittelbetriebe sowie „Waren aller Art“.

Betreiber begrüßen Entgegenkommen

Der Standler-Verein „Zukunft Wiener Märkte“ zeigte sich grundsätzlich erfreut über die neue Fassung. "Ein Schritt in die richtige Richtung im Sinne der Betreiber sowie zufriedener Kunden wurde gesetzt“, teilt Obmann Christian Pöhl mit. Dass die Stände jetzt selbst entscheiden dürfen, ob sie montags geöffnet haben oder nicht, wird als wichtiges Entgegenkommen gewertet. Allerdings bezweifeln die Proponenten, dass die Stadt Materien wie Kernöffnungszeiten und Rauchverbot regulieren darf. Zuständig sei der Bund, es gebe daher keinen Regelungsbedarf seitens der Stadt, heißt es in einer Aussendung.

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