Mädchen mit E-Scooter angefahren und verletzt

Mädchen mit E-Scooter angefahren und verletzt
Der E-Scooter-Fahrer war legal in der Fußgängerzone unterwegs gewesen.

Am Dienstagnachmittag war ein Vater mit einer fünfjährigen Tochter auf der Schöpfwerkpromenade in Meidling unterwegs, ebenso wie ein 61-Jähriger auf einem E-Scooter, der in die gleiche Richtung fuhr. Laut derzeitigem Ermittlungsstand wollte der E-Scooter-Fahrer die Fußgänger rechts überholen, wobei der Vater nach links und das Mädchen nach rechts ausgewichen sein sollen.

Berufsrettung versorgte Mädchen

Der E-Scooter-Fahrer konnte nicht mehr bremsen und streifte das Mädchen, das so wie er selbst stürzte. Die Fünfjährige wurde verletzt und vor Ort von den Einsatzkräften der Wiener Berufsrettung notfallmedizinisch versorgt. 

Wie ein Fahrrad
Grundsätzlich unterliegen E-Scooter denselben Regeln wie Fahrräder. Darunter fallen etwa Radwegbenützungspflicht, Telefonierverbot und eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille. Auch zu zweit darf auf einem E-Roller nicht gefahren werden.

Abstellen
Wo geparkt werden darf, ist je nach Ort unterschiedlich. Gibt es in Bregenz dezidierte Abstellzonen, darf in Wien etwa auch auf Gehsteigen geparkt werden – allerdings nur, wenn diese mindestens vier Meter breit sind. In der Hauptstadt ist außerdem festgeschrieben, in welchen Bezirken Leih-Scooter-Betreiber operieren dürfen.

25 Stundenkilometer
schnell dürfen die Roller maximal sein. Das KfV wünscht sich die Herabsetzung auf 20 km/h wie in Deutschland und der Schweiz.

Bei der Schöpfwerkpromenade handelt es sich um eine Fußgängerzone, wo das E-Scooter-Fahren grundsätzlich verboten ist. In diesem Fall, ist das Fahrradfahren dort aber erlaubt. Der 61-Jährige war also legal dort unterwegs gewesen. 

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