Lobauautobahn: Bau von S1-Abschnitt könnte rechtswidrig sein
SPÖ-Verkehrsminister Peter Hanke verkündete im September 2025, die Lobau-Autobahn von der ASFINAG doch bauen zu lassen.
Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) soll abwarten. Das forderte heute die Umweltorganisation VIRUS von Hanke, der die umstrittene Lobau-Autobahn errichten lassen will. Baustart soll im Frühjahr sein, zumindest für einen Teil davon, genauer die S1 von Groß-Enzersdorf bis zum Knoten Süßenbrunn.
Für genau diesen Abschnitt wurde von VIRUS ein neues Rechtsgutachten präsentiert, das zu dem Schluss kommt, dass auch dieses rechtswidrig sein könnte. "Die heutige Pressekonferenz ist ein Warnschuss. Was wir sagen wollen ist: Leute, ihr seid dabei, rechtswidrig zu handeln, wenn ihr weitermacht", warnte Wolfgang Rehm von VIRUS.
Hintergrund ist, dass der Lobau-Tunnel noch keine Freigabe hat, da noch Verfahren anhängig sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft derzeit, ob eine Strategische Umweltprüfung (SUP) hätte durchgeführt werden müssen. Lautet die Antwort Ja, so würde das laut dem neuen Gutachten auch die Bescheide für den S1-Abschnitt nichtig machen. Und den Bau somit rechtswidrig.
Wann mit einer Entscheidung vom EuGH zu rechnen ist
Mit einer Entscheidung vom EuGH wird inzwischen nicht mehr erst im kommenden Jahr gerechnet. Soweit sein könnte es laut Rehm schon im Herbst 2026. Für den 21. Mai wurde bereits die Verkündung der Schlussanträge anberaumt. Dabei gibt die Generalanwältin ihre Einschätzung ab, wie rechtlich entschieden werden sollte. Dieser Empfehlung folgt der Europäische Gerichtshof meist, aber nicht immer.
Was sind die Konsequenzen?
Was also, wenn der EuGH entscheidet, dass eine SUP hätte durchgeführt werden müssen? Ein anderes Gutachten im Auftrag von VIRUS hatte das bereits festgestellt und man ist sehr positiv gestimmt, dass auch der EuGH so entscheiden wird. Auch die Europäische Kommission habe die Notwendigkeit in einer Stellungnahme bereits bejaht, und es sei zu erwarten, dass der Gerichtshof der Empfehlung der Kommission folgt.
- EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht: Erstellt wurde das aktuelle Gutachten von Konrad Lachmayer, Professor für u. a. Europarecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Sigmund Freud Privat Universität (SFU). Er erklärte, dass das Unionsrecht bzw. der EuGH-Entscheid sozusagen das Bundesstraßengesetz, in dem die Lobauautobahn verankert ist, übertrumpft bzw. die Bescheide für die S1.
- Die ASFINAG sei eine Behörde: An das obige Prinzip hätte sich auch die ASFINAG zu halten. Die sei zwar eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, gehört aber zu 100 Prozent dem Bund, nimmt öffentliche Interessen wahr und hat einen gesetzlich festgelegten „Unternehmensgegenstand“ (Bundesstraßen zu errichten und betreuen). Damit wäre sie im Sinne der EU-Richtlinie als Behörde anzusehen und müsse „von Amts wegen“ das EU-Recht dem nationalen Recht vorziehen.
Rehm forderte Hanke sowie die ASFINAG auf, "den EuGH-Entscheid abzuwarten, Ausschreibungen zu stoppen und keinen symbolischen Spatenstich zu setzten. Die S1 wäre eine Sackgassenautobahn, ein Wurmfortsatz."
Gewesslers Umweltprüfung wurde abgebrochen
Im Februar 2025 lag das Ergebnis der Strategischen Umweltprüfung (SUP) im Auftrag von Ex-Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) vor. Experten raten darin vom Bau ab und empfehlen das Projekt aus dem Gesetz zu streichen. „Am 25. September 2025 wurde die Strategische Umweltprüfung vom Verkehrsministerium aber ohne Erläuterung abgebrochen“, berichtete Lachmayer.
Stattdessen begann ein „Screening“. Solches wird normalerweise vor dem Beginn eines SUP-Verfahrens durchgeführt, um zu klären, ob eine genaue Überprüfung überhaupt notwendig ist. Doch selbst, wenn dort geschrieben steht, dass man keine Umweltprüfung bräuchte, wäre das ziemlich wertlos, so der Jurist.
Ein EU-Mitgliedsstaat könne sich nicht seinen Verpflichtungen aus der SUP-Richtlinie entziehen, indem er eine Schnellstraße mit voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen in einer Screening-Schlussfolgerung als auswirkungslos darstellt.
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