Wien: Lehrer fotografierte Nachbarstochter und verbreitete Bilder
Nach Hinweisen internationaler Behörden stießen Staatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt auf den Verdächtigen.
Tür an Tür lebte die Familie mit jenem Mann, der Fotos der heute zehnjährigen Tochter gemacht und diese auf einer Telegram-Plattform verbreitet hatte.
Der Mann, wir nennen ihn hier Herrn Müller, hatte ein „freundschaftliches Verhältnis“ zur Familie, man unternahm Ausflüge zusammen, unter anderem in eine Therme. Dort fotografierte Müller auch das Mädchen. Nicht nur sie, auch seine eigenen Kinder soll der Mann abgelichtet haben.
„Zwänge haben mich verleitet“
Außerdem soll er bis November 2023 „in wiederholten Angriffen pornografische Darstellungen minderjähriger Personen“ auf unterschiedlichen Plattformen und Messengerdiensten hochgeladen und anderen Usern zur Verfügung gestellt haben.
Im Juni 2024 zeigte sich der Mann schließlich selbst an – und legte ein Geständnis ab: „Ich leide an Pädophilie, die mich sehr psychisch stresst. Aufgrund dieser psychischen Störung haben mich meine Zwänge dazu verleitet, Taten zu begehen, welche in mir qualvolle Schuld-und Schamgefühle ausgelöst haben.“
Er gab zu, Fotos von Kindern aus seiner Umgebung mit anderen Pädophilen geteilt zu haben. Gleichzeitig betonte er, dass die Fotos seiner eigenen Kinder „unbedenklich“ und keine pornografischen Abbildungen seien.
Drei Monate bedingt
Das Landesgericht für Strafsachen verurteilte Müller 2024 zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Monaten – eine vergleichsweise geringe Strafe.
Dieses milde Urteil wollte die Opferfamilie jedoch nicht auf sich sitzen lassen und klagte Anfang des Vorjahres wiederum Herrn Müller auf zivilrechtlichem Weg. „Ein mildes Strafurteil bedeutet nicht, dass das Opfer mit den Folgen allein gelassen wird“, sagte dazu Anwalt Wissam Barbar. Gerade bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder könnten seelische Schäden und Therapiekosten ein Leben lang bestehen. „Eltern sollten daher die zivilrechtlichen Ansprüche ihrer Kinder unbedingt prüfen lassen“, so der Anwalt.
Wissam Barbar vertritt die Opferfamilie.
Posttraumatische Belastungsstörung
Seit die heute Zehnjährige weiß, dass Fotos von ihr veröffentlicht wurden, leidet sie an Schlafstörungen, Angstzuständen und massiven Vertrauensproblemen. Das belegen Krankheitsunterlagen, Gutachten belegen auch eine posttraumatische Belastungsstörung.
Das Bezirksgericht Fünfhaus bekannte Müller schließlich für schuldig.
„Weltweite Verfügbarkeit“
„Die beklagte Partei habe das Vertrauen der klagenden Partei in hinterlistiger Weise missbraucht und heimlich Fotos angefertigt“, heißt es in dem Urteil. Aufgrund der erheblichen Verletzung – weltweite, dauerhafte Verfügbarkeit der Aufnahmen in pädophilen Foren – habe die beklagte Partei jedenfalls eine Entschädigung für diese persönliche Beeinträchtigung zu leisten.
Der Mann muss nun 1.320 Euro für bisherige Therapiekosten bezahlen sowie 6.680 Euro an Schmerzengeld. Weiters muss der Mann auch für alle künftigen Behandlungskosten aufkommen. Laut Gutachter können „durch die festgestellten Ereignisse“ Spät- und Dauerfolgen nämlich nicht ausgeschlossen werden.
Die Familie lebt heute nicht mehr neben Herrn Müller.
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