Fotos von Kinderpornografie am PC: Ex-FPÖ-Gemeinderat verurteilt

Straflandesgericht Graz von außen
Der Fall flog bei Ermittlungen zur FPÖ-Finanzaffäre in Graz auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Delikt klingt sperrig: Besitz von "bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial" wird dem Angeklagten angelastet. Ebenso der Besitz "bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen".

Direkter ausgedrückt heißt das: Dem Angeklagten, einem ehemaligen Gemeinderat der FPÖ in Graz, wird vorgeworfen, kinderpornografisches Material besessen zu haben.

Exakt 474 "wirklichkeitsnahe kinderpornografische Abbildungen" sollen es sein, merkt der Staatsanwalt beim Prozess am Freitag in Graz an.

Entdeckt bei Durchsuchungen zu einem ganz anderen Komplex: Der Fall flog auf, weil die Staatsanwaltschaft auch den PC des Grazers wegen der Finanzaffäre der Grazer FPÖ durchleuchtete.

Mehr als 20.000 Bilddateien wurden auf einem USB-Stick gefunden, steht im Strafantrag. Bilder, die der Mann jahrelang aus dem Internet gezogen haben soll. "Ich habe sie aus Dummheit heruntergeladen", merkt der Angeklagte an. Der Datenspeicher soll nun vernichtet werden.

Geständig ist der ehemalige Lokalpolitiker nicht: Er habe "nie nach Unmündigen" gesucht, verteidigt er sich am Freitag. Er sei davon ausgegangen, dass "die Darsteller" älter als 18 Jahre wären. Die Aufnahmen mit Minderjährigen seien "hineingerutscht".

"Eine Schutzbehauptung"

Der Richterin ist das zu wenig nachvollziehbar. Es sei selbst für Laien erkennbar, dass es sich bei einigen Bildern um Kinder handle. Für sie ist die Erklärung des Angeklagten "eine Schutzbehauptung".

Das Urteil: Sechs Monate bedingte Haft sowie 14.400 Euro Geldstrafe. Bedenkzeit, daher nicht rechtskräftig.

Laut  der Richterin waren auf fünf der mehr als 400 Bilder eindeutig unmündig Minderjährige zu sehen, also Kinder unter 14 Jahren. Der Großteil betreffe Minderjährige unter 18 Jahren.

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