Für Live-Missbrauch von Kindern bezahlt: Beamter in NÖ in U-Haft genommen
Nach Hinweisen internationaler Behörden stießen Staatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt auf den Verdächtigen.
Nach Hinweisen über Interpol und Behörden aus den USA soll ein Niederösterreicher als Konsument von Missbrauchsdarstellungen von Kindern aufgedeckt worden sein. Der Verdächtige soll laut Krone ein hoher Beamter in der niederösterreichischen Landesregierung sein, der von der Staatsanwaltschaft Wien am vergangenen Sonntag in Haft genommen worden ist.
Opfer des Beschuldigten, der selbst mehrfacher Vater sein soll, dürften Kinder auf den Philippinen gewesen sein. Nach den internationalen Hinweisen auf einen zunächst unbekannten "Kunden“ ermittelte die Staatsanwaltschaft. Über das Bundeskriminalamt dürfte dann der Landesbeamte aufgeflogen sein.
Verdächtiger in U-Haft
Er soll für den abscheulichen Live-Missbrauch von Kindern bezahlt und die schrecklichen Unterfangen daheim konsumiert haben. Das widerwärtige Treiben soll laut der Krone über mehrere Jahre bis zum jetzigen Auffliegen des Mannes angedauert haben. Am 30. November sei die U-Haft gegen den Verdächtigen wegen Tatbegehungsgefahr bis vorerst 15. Dezember verhängt worden, wird die Vizepräsidentin des Landesgerichts Wien, Christina Salzborn, zitiert.
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Auf Anordnung der Justiz hat es auch eine Durchsuchung im Wohnhaus des Verdächtigen gegeben. Jetzt sollen sichergestellte Datenträger ausgewertet werden.
Zehn Jahre Haft drohen
Bei einer Anklage und Verurteilung des Mannes, dem unter anderem Bestimmung zum sexuellen Missbrauch vorgeworfen wird, drohen bis zu zehn Jahren Haft. Wie der Der Beamte, für den die Unschuldsvermutung gilt, ist von seinem Arbeitgeber, dem Land NÖ, suspendiert worden sein. Die Familie des Betroffenen muss psychologisch betreut werden.
Aus der Landesverwaltung heißt es dazu auf KURIER-Anfrage: "Der beschuldigte Abteilungsleiter wurde sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe suspendiert. Zu den Vorwürfen ermittelt derzeit umfassend das Bundeskriminalamt".
Kein dienstlicher Kontakt zu Kindern
Die dienstlichen Aufgaben des Beschuldigten seien ausschließlich organisatorischer Natur gewesen, demnach war ein dienstlicher direkter Kontakt zu Kindern nicht Teil seines Aufgabenbereichs, wird weiters versichert.
"Nichtsdestotrotz wurden - neben den Ermittlungen des Bundeskriminalamts - auch in der Landesverwaltung unmittelbar Erhebungen durch die Interne Revision beauftragt, um mögliche Verfehlungen im Zusammenhang mit seinen dienstlichen Aufgaben auszuschließen“, heißt es in der Anfragfebeantwortung.
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