Laserpointer: 52-Jähriger blendete Polizeihubschrauber im Einsatz

Internationale Terror-Übung in Wien
Der Mann konnte keinen Grund für sein Verhalten nennen. Der Flug musste über dem Simmeringer Stadtgebiet abgebrochen werden.

In der Nacht von Freitag auf Samstag musste der Polizeihubschrauber „Libelle FLIR“ nach Schwechat ausrücken. Kurz nach Mitternacht während des Fluges zum Einsatzort wurde die Besatzung des Helikopters bestehend aus Pilot, Co-Pilot und FLIR-Operator zum ersten Mal von einem grünen Laserpointer geblendet.

Der Hubschrauber befand sich zu diesem Zeitpunkt gerade über dem Gebiet Wien-Simmering. Das Licht des Laserpointers zerstreute sich zwar über die Cockpitscheibe im Innenraum des Hubschraubers, da es in Folge aber zu erneuten Blendungen kam, musste die Crew gezielte Ausweichmanöver fliegen, um eine direkte Blendung zu unterbinden.

Laserpointer: 52-Jähriger blendete Polizeihubschrauber im Einsatz

Die Polizei konnte den Angreifer rasch lokalisieren. 

Die Beamten brachen den Einsatz schließlich ab und verständigten die örtlich zuständige Polizeistelle. Diese konnte die Laserattacken einem Balkon in einem Wohnbau Am Hofgartl in Wien-Simmering zuordnen. Im Wohngebiet wurden Zeugenbefragungen durchgeführt, wodurch rasch ein 52-jähriger Verdächtiger ausgeforscht werden konnte.

Nachdem der Mann zuerst noch leugnete, den Hubschrauberpiloten geblendet zu haben, zeigte er sich schließlich geständig. Einen Grund für die Tat nannte er nicht.

Der mutmaßliche Täter wurde zur sofortigen Vernehmung auf die Polizeiinspektion Kaiser-Ebersdorfer Straße gebracht. Er wurde wegen der vorsätzlichen Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt angezeigt. Es wurde niemand verletzt.

Nicht der erste Fall

Über dem Wiener Stadtgebiet kommt es immer wieder zu derartigen Laserblendungen. Dabei sind sich die Täter laut Polizei meist nicht bewusst, welche Folgen das haben kann. Durch diese Laserattacken kann es zu gesundheitlichen Schäden für die Geblendeten kommen.

Die Polizei warnt aber auch, dass es im schlimmsten Fall zum Absturz kommen könnte, wenn der Pilot die Kontrolle verliert. Es bestünde dabei nicht nur Lebensgefahr für die Besatzung an Bord, sondern ebenso für Menschen am Boden.

Für Täter, welche vorsätzlich ein Luftfahrzeug blenden und dadurch eine Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt herbeiführen, kann die Strafe - je nach herbeigeführtem Schaden - von einem Jahr bis zu einer lebenslanger Freiheitsstrafe reichen.

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