Kein Trupperl fürs Gackerl: Da waren wohl einige nationale und auch internationale Medien etwas vorschnell, die die „Hunde-Sheriffs“ auch als Kampftruppe gegen den leidigen Hundekot betitelten. Auch wenn es unglaublich klingt, aber der neue Wachkörper darf hier gar nicht strafen. „Das Wiener Hunde-Team ist nicht für Hundekot zuständig, da dieser Tatbestand nicht in den Vollzug des Wiener Tierhaltegesetzes fällt“, erklärt Amtstierärztin Susanne Drechsler. Gackerl-Sünder fallen nämlich unter das Reinhaltegesetz und damit sind (außer der Polizei) die städtischen Waste Watcher zuständig. Aber auch Amtshilfe ist nicht vorgesehen: Wird Herrchen oder Frauchen in flagranti ertappt, komme es zwar zur Aufforderung der Trümmerl-Beseitigung, aber „eine Aufnahme und Weitergabe der Daten erfolgt nicht“, so Drechsler. Immerhin: Seit es die Kapperl-Kollegen der MA48 gibt (nämlich seit 2008) und damit Strafen ab derzeit 50 Euro, ist das Hundekot-Problem in Wien merklich kleiner geworden.
Öffentliche Parks
Zwei sind sich nicht grün: Ein schier unlösbares Problem stellen indes Hunde in öffentlichen Parks dar. Und da gibt es in Wien eine groteske Gesetzeslücke. Denn die Vierbeiner dürfen auf keinen Fall in Wiesen laufen – selbst, wenn sie angeleint und Hunde prinzipiell erlaubt sind (etwa im Rathaus- oder Türkenschanzpark).
So schreibt es jedenfalls §5 der Grünanlagenverordnung vor. Die Strafen könnten mit bis zu 700 Euro auch durchaus happig sein. Könnten. Denn tatsächlich gibt es niemanden, der diese Verordnung auch exekutiert. Das Hunde-Team winkt wiederum ab, die Stadtgärten verweisen auf die Polizei – doch die Exekutive sagt klipp und klar: „Für Verstöße gegen die Grünanlagenverordnung ist ausschließlich der Magistrat zuständig.“ Ergo wird niemand gestraft.
Wer jetzt meint, das sei vielleicht eh nicht so schlimm, der breite seine Picknickdecke dort aus, wo zuvor ein Hund in die Wiese gemacht hat. Wird der Kot nämlich (zu großen Teilen) entfernt, ist das ebenso erlaubt wie das Urinieren-Lassen auf den Rasen (wird nicht exekutiert).
Bundesgärten
Und dann gibt es in Wien noch die Bundesgärten – sozusagen die Rolls-Royce unter den Parks. Schönbrunn, Belvedere, Volksgarten und Co. sind sogar unter strengstem Denkmalschutz. Und bis auf den Augarten gilt auch überall (bei Strafen bis 700 Euro) ein Hundeverbot.
Allerdings nur auf dem Papier, respektive den Tafeln mit der Parkordnung. Denn wer sollte es exekutieren? Die eigenen Parkwächter und Portiere dürfen laut Bundesgärten nur für „Aufklärung und Kommunikation“ sorgen. Bleiben Hunde-Team und Polizei.
An sich sind beide für Hundeverbotszonen zuständig, aber nur, wenn diese per Verordnung nach dem Tierhaltegesetz erlassen wurden – wie in rund 150 städtischen Parks. Doch jene in den Bundesgärten sind eben nur per Parkordnung verfügt, weshalb die Polizei mitteilt: „Für die Parkordnung der Bundesgärten ist die Wiener Polizei ebenfalls nicht zuständig.“ Die Bundesgärten, die ohnedies von „auffällig“ mehr Beschwerden von „Familien mit Kleinkindern“ über Hunde berichten, bedanken sich nun übrigens extra beim KURIER: „Vielen Dank für den Hinweis, wir werden die Verordnung für unsere Gärten rasch nachholen.“ Hoffentlich frisst die Verordnung dann nicht der Hund!
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