Krebsvorsorge: Erneut Ärztin unter Betrugsverdacht

6500 PAP-Abstriche wurden gar nicht vorgenommen bzw. nicht an Labore übermittelt. (Symbolbild)
Ärztin soll bei 1436 Frauen Abstriche verrechnet haben, die nicht befundet wurden.

Schon wieder ist in Wien eine Gynäkologin unter Betrugsverdacht geraten: Die Ärztin soll rund 6500 Krebs-Abstriche (PAP-Abstriche) bei der Gebietskrankenkasse (WGKK) verrechnet haben, die sie entweder gar nicht durchgeführt oder nicht in ein Labor zur Befundung weitergeleitet hatte. Betroffen sind insgesamt 1436 Patientinnen. Sie erhalten jetzt ein Info-Schreiben von der WGKK. Darin werden sie aufgefordert, die Untersuchung vorsichtshalber bei einem anderen Gynäkologen nachzuholen. Eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit gebe es aber keine, betont man bei der WGKK.

Vertrag gekündigt

Die Kassa hat den Vertrag mit der Ärztin bereits gekündigt, eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt sowie Ärztekammer und die Wiener Gesundheitsbehörden informiert. Bei der zuständigen MA 40 will man zum konkreten Fall keine Auskunft geben. Man bestätigt aber, dass am Mittwoch eine Ordination gesperrt wurde, bei der der Verdacht besteht, dass Krebs-Abstriche nicht befundet worden sind. Auch ein Verfahren für ein temporäres Berufsverbot wurde eingeleitet. Laut KURIER-Informationen handelt es sich um besagte Ärztin. Die Ärztekammer leitete disziplinarrechtliche Schritte ein.

Schon im November hatte der KURIER über einen sehr ähnlichen Fall berichtet. Damals waren 826 Frauen von den nicht befundeten Abstrichen betroffen. Über die Ärztin wurde letztlich ein Berufsverbot verhängt. Die WGKK nahm die Causa zum Anlass, die Abrechnungen sämtlicher ihrer 96 Wiener Gynäkologen genauer zu untersuchen. Dabei stieß man jetzt auf den zweiten Fall.

40.000 Euro Schaden

Neben den nicht befundeten PAP-Abstrichen entdeckte die WGKK bei der aktuell verdächtigten Ärztin auch andere Unregelmäßigkeiten. „Der Schaden für die Kassa beläuft sich insgesamt auf rund 40.000 Euro“, sagt Franz Schenkermayr, in der WGKK für Betrugsbekämpfung zuständig. Noch ist unklar, ob hinter den Unregelmäßigkeiten tatsächlich eine Bereicherungsabsicht steckt. „Die Patientendokumentation in der Ordination war sehr chaotisch“, schildert Schenkermayr. Die Ärztin könnte schlichtweg überfordert gewesen sein. Dafür spricht auch: In jenen Fällen, in denen Abstriche zwar gemacht, aber nicht weitergeleitet wurden, entstand kein finanzieller Benefit für die Ärztin.

Angesichts der beiden Fälle will die WGKK die Abrechnung für PAP-Abstriche künftig genauer kontrollieren.

Der Abstrich des Gebärmutterhalses, der sogenannte PAP-Abstrich, ist die wichtigste Methode zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Am häufigsten tritt die Krankheit zwischen dem 25. und dem 55. Lebensjahr auf. Mit dem Abstrich sollen Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs rechtzeitig erkannt werden. In Österreich erkranken pro Jahr über 500 Frauen daran.

Die Bezeichnung PAP steht für den Namen des griechischen Arztes, der im Jahre 1928 den Krebsabstrich des Gebärmutterhalses entwickelt hat, George Papanicolaou. Durch die Einführung des Krebsabstriches in die gynäkologische Praxis konnten die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs deutlich reduziert und die Heilungschancen der betroffenen Frauen verbessert werden, schreibt netdoktor.at. Die Sterblichkeit bei Gebärmutterhalskrebs ist in den vergangenen 50 Jahren um zwei Drittel zurückgegangen.

Leichte bis mäßige Zellveränderungen sind gerade bei jungen Frauen unter 30 sehr häufig. Sie sind frühe Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs und werden durch das humane Papillomvirus (HPV) ausgelöst. Etwa 80 Prozent aller Menschen infizieren sich im Laufe ihres Lebens damit. Die HPV-Infektion heilt meistens innerhalb von sechs bis 18 Monaten spontan ab, kann aber bereits in dieser Zeit Zellveränderungen verursachen. Seit 2006 ist eine Impfung gegen HPV am Markt.

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