Kopftücher für Kinder sind umstritten, bleiben aber erlaubt

Die Behörde kann Schülerinnen das Kopftuchtragen nicht verbieten. (Symbolbild)
Einzelfälle stoßen auf breite Ablehnung. Ein Verbot ist gesetzlich aber nicht möglich.

Eine Wiener Volksschule, in der bereits sechsjährige Mädchen Kopftücher tragen, macht derzeit Schlagzeilen. Zwar liefert die islamische Privatschule in Altmannsdorf, über die der ORF berichtete, laut Stadtschulrat ansonsten keinen Grund für Beanstandungen. Behörde, Politik und die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) haben mit Kopftuch-tragenden Kindern aber keine Freude. Ein Verbot (wie es beispielsweise in der Türkei für Mädchen bis zum zehnten Lebensjahr bzw. bis zur fünften Schulstufe gilt) ist trotzdem nicht möglich. Ist laut Erlass des Bildungsministeriums von 2004 die Religionsfreiheit doch in der Verfassung garantiert.

Für ein Verbot würden vor allem ÖVP und FPÖ plädieren. Nachdem Integrationsminister Sebastian Kurz seine Forderung nach einem Kopftuchverbot für Lehrerinnen beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchbrachte, gibt sich sein Büro nun allerdings schaumgebremst. Auf die Kinder-Thematik angesprochen, sagt Kurz’ Sprecher nur: „Wir sind uns der Problematik bewusst. Wir haben sie mit unserer Studie zu den islamischen Kindergärten aufgedeckt und sind in guten Gesprächen mit den zuständigen Behörden.“

„Politischer Islam“

Deutlichere Worte findet man bei der FPÖ: „Kinder entscheiden sich wohl kaum selbst für das Tragen des Kopftuches. Das sind die Eltern, die diese Vorgaben machen und damit durchaus einen, vom Kind vielleicht noch nicht wahrgenommenen, Zwang ausüben“, meint Wiens blauer Vizebürgermeister Johann Gudenus. Damit zeige sich, „dass Integration nicht gewünscht ist – man möchte, dass bereits die Jüngsten das Symbol des politischen Islam tragen“.

„Ein Kopftuch aufzuzwängen, wäre zutiefst unislamisch“, meint Faika El-Nagashi, Integrationssprecherin der Wiener Grünen. Zudem beziehe sich die Religionsmündigkeit sicher nicht auf Kinder. Von einem Kopftuch-Verbot hält sie allerdings nichts. Stattdessen appelliert El-Nagashi an die IGGÖ, innerhalb der muslimischen Community aufklärend zu wirken. Sie warnt vor übertriebener Panik: „Das Kopftuch ist in vielen Fällen kein Ausdruck der Unterdrückung der Frau oder einer extremen religiösen Haltung, sondern meist einfach alltägliches Ritual oder Teil des Gemeinschaftslebens.“

Bei SPÖ-Integrations- und Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky löst die Vorstellung von Kopftuch-tragenden Kindern „Unbehagen“ aus. Zumal es keine entsprechen religiösen Vorgaben gebe. Darum müssten Pädagogen im Bedarfsfall das Gespräch mit den Eltern suchen sowie in letzter Konsequenz die Jugendwohlfahrt informieren. „Die schaut sich dann sehr genau an, ob es sich um ein einmaliges Ausprobieren handelt oder ob eine Gefährdung vorliegt.“

Bei der IGGÖ ist man sich der Problematik wohl bewusst. Das Kopftuch sei Thema „für erwachsene, religiös mündige Frauen“, im Kindesalter sei es dagegen unüblich, erklärt IGGÖ-Frauenbeauftragte Carla Amina Baghajati. „Es sollte in der Volksschule und im Kindergarten überhaupt kein Thema sein. Hier wird von Eltern etwas forciert, was in dieser Lebensphase nicht vorgesehen ist.“

Zwang ist verboten

Ein Verbot sei aber keine Patentlösung. Zum einen müsse man zwar infrage stellen, wenn Eltern „auch nur leichten Druck ausüben, um ihre Töchter schon in der Kindheit an das Kopftuch zu gewöhnen – in solchen Fällen ist Aufklärung nötig“.

Zum anderen solle man aber auch kein Problem draus machen, wenn sich Kinder das Kopftuch spielerisch und aus freiem Willen aneignen.
Beim Wiener Stadtschulrat hat man mit Kinder-Kopftüchern zwar auch keine Freude – „wir haben aber keine Möglichkeit, das zu verbieten“, erklärt Direktor Arno Langmeier. Unzulässig sei bloß, wenn Mädchen dazu gezwungen würden – dies wäre dem Jugendamt zu melden.

In Salzburg wurden Kindergärten instruiert, Eltern davon abzuhalten, ihren Kindern Kopftücher umzubinden.

Kommentare