Kopfschuss in Brigittenau: Schmauchspuren fehlen

Kopfschuss in Brigittenau: Schmauchspuren fehlen
Zweifel am Geständnis des Verdächtigen. Auch das Motiv für die Tat lässt Fragen offen.

"Ich habe die Scheiße gerade gemacht auf der Jägerstraße": Mit diesen Worten stellte sich Shkelzen D. am Nachmittag des vergangenen Ostersonntags der Polizei in Wien. Nur Minuten zuvor starb der gebürtige Bosnier Igor Z., 26, auf dem Gehsteig vor der "Blanco Lounge" durch einen Kopfschuss aus seiner Pistole.

Doch: Am geständigen Schützen fanden sich keine Schmauchspuren. Und: Das Opfer war Zeuge im Schutzgeld-Prozess rund um Edo D. Auch der Mann, der den mutmaßlichen Schützen auf seinen Wunsch hin mit dem Auto zur Polizei fuhr, war in Ermittlungen rund um den Fall verwickelt.

Kopfschuss in Brigittenau: Schmauchspuren fehlen
Interview mit Werner Tomanek und Philipp Wolm. Wien, am 02.11.2017.
Am 20. und 21. November findet im Landesgericht Wien der Mordprozess statt. Der 27-jährige Shkelzen D. schweigt. Seine Anwälte Philipp Wolm und Werner Tomanek hingegen werfen Fragen auf: "Wie kann es sein, dass sich keine Schmauchspuren gefunden haben? Unser Mandant hatte keine Möglichkeit, Spuren zu verwischen."

Eifersucht?

Auch das Motiv ist wackelig. Der Albaner Shkelzen D. sprach unmittelbar nach der Tat von Eifersucht – er beschuldigte den Kontrahenten, eine Affäre mit seiner Freundin gehabt zu haben; was nicht stimmte. Und selbst der Staatsanwalt hat da seine Zweifel. In der Anklageschrift heißt es: "Ein weiteres mögliches Motiv könnte seinen Ursprung im Milieu der organisierten Kriminalität haben."

Vor dem Lokal jedenfalls eskalierte die Situation. Was genau passierte – darüber gibt es unterschiedliche Angaben. Laut Shkelzen D., Zimmermann und Türsteher, soll Igor Z., Kampfsportler, auf ihn eingeschlagen haben. Laut Zeugenaussagen waren mehrere Männer an der Schlägerei beteiligt. Shkelzen D. zog seine Pistole – angeblich, um dem Gegner damit auf den Kopf zu schlagen. Dabei habe sich ein Schuss gelöst.

Der Schuss schlug durch den erhobenen Oberarm des Opfers, drang im Bereich der Wange ein und am Scheitel wieder aus. "Sowohl der medizinische Gutachter als auch der privat beauftragte Ballistiker sprechen von einem Unfall", sagen die Anwälte. Der Staatsanwalt wollte ursprünglich weder ein ballistisches noch ein chemisches Gutachten einholen, der Richter beauftragte diese Gutachten nachträglich. Auch auf eine Tatrekonstruktion wurde verzichtet – sie könnte im Zuge des Prozesses nachgeholt werden.

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