Knallen, aber richtig: Welche Raketen und Böller wo erlaubt sind
Herauszufinden, welche pyrotechnischen Gegenstände wo abgefeuert werden dürfen, ist gar nicht so einfach. In Wien ist das Abfeuern jeglicher Kracher, Böller oder Raketen für Privatpersonen quasi verboten. Geknallt werden darf nämlich nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Altersheimen, Kindergärten, Kirchen oder Tierheimen bzw. Tiergärten - eine Regelung die zu Silvester von den Menschen aber traditionell ignoriert wird.
Pyrotechnische Gegenstände sind in Österreich in verschiedene Kategorien unterteilt. Unter die Kategorie F1 fallen beispielsweise Doppelschläge, Blitzknallkörper, Pyrodrifter, Knallfrösche, Sprungräder, Baby-Raketen oder Vulkan-Fontänen. Diese Kracher darf man ab einem Alter von zwölf Jahren zünden. Sie sind sogar in Lebensmittelgeschäften oder Trafiken erhältlich.
Um zu erkennen, um welche Kategorie es sich handelt, muss die Verpackung bestimmte Kennzeichnungen aufweisen.
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Bei Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater sowie bei sonstigen pyrotechnischen Gegenständen muss die Kennzeichnung folgendes enthalten:
- CE-Kennzeichen
- den Name und die Adresse des Herstellers oder des Importeurs
- den Name und den Typ des Gegenstandes
- Registrierungsnummer des Gegenstandes
- die Altersgrenze (F1: 12 Jahre; F2: 16 Jahre; T1 und P1: 18 Jahre)
- die jeweilige Kategorie (F1, F2, T1 oder P1)
- Gebrauchsanweisungen
- die Nettoexplosivstoffmasse
Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche oder etwa Sprungräder fallen in die Kategorie F2 und dürfen ab 16 Jahren verwendet werden. Sie sind aber im Ortsgebiet generell verboten. Ausnahmeregelungen können nur durch den Bürgermeister erteilt werden, der das Verbot zum Beispiel auch nur für bestimmte Ortsgebiete aufheben kann. ABER: Selbst wenn man sich in einem Gebiet aufhält, in dem Gegenstände der Kategorie F2 erlaubt sind, darf man sie nicht innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung zünden. Außerdem sind alle Kategorien ab F2 in der Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Alters- oder Erholungsheimen, Kirchen sowie Tierheimen und Tiergärten grundsätzlich verboten.
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Pyrotechnik in Innenräumen
In geschlossenen Räumen dürfen nur pyrotechnische Artikel verwendet werden, die von vorne herein dafür produziert sind, sie sind außerdem immer in den Kategorien F1 oder F2 zu finden. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Tischfeuerwerke, Traumsterne, Knallbonbons, Partyknaller oder Konfettikanonen. Ob die Produkte in Innenräumen erlaubt sind, muss auf der Packung ausdrücklich vermerkt sein.
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- Vor der Verwendung von pyrotechnischen Artikeln ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten.
- Raketen müssen aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben abgeschossen werden. Bei verbogenen oder sogar gebrochenen Leitstäben von Raketen dürfen diese nicht mehr verwendet und niemals aus der Hand abgeschossen werden.
- Schließen Sie Fenster, Haus- und Balkontüren, damit eventuelle "Irrläufer" keine Brände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus verursachen können.
- Eventuelle "Zündversager" keinesfalls aufheben, sondern liegen lassen und der Polizei melden.
- Pyrotechnische Gegenstände sind aufgrund ihres Aufbaus und ihrer Beschaffenheit dafür bestimmt Rauch, Feuer, Druck und auch Farben zu erzeugen. Bei unsachgemäßer oder leichtsinniger Verwendung von Pyrotechnik kann es zu schweren Verletzungen kommen.
Fachkunde erforderlich
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 sind zum Beispiel Feuerwerkskörper, wie Feuerräder, Steigende Kronen, Knallkörper, Batterien, wirkungsstarke Raketen und Römische Lichter. Sie dürfen nur von Personen ab 18 Jahren und mit Fachkunde abgefeuert werden. Das bedeutet, dass man einen entsprechenden staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang absolviert haben muss, oder über eine Gewerbeberechtigung für die Erzeugung von Feuerwerkskörpern verfügen muss. Feuerwerkskörper der Kategorie F4, wie Feuerwerksbomben, Bombenrohre, Wasser-Feuerwerke, Fächersonnen, Fontänen, Vertikalräder oder Feuertöpfe, dürfen ebenfalls nur von Personen verwendet werden, die Fachkenntnis besitzen und einen entsprechenden Lehrgang besucht haben.
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