Kindergarten-Skandal: Kein Grund für U-Haft

Gegen Abdullah P. wird u.a. wegen schweren Betrugs ermittelt.
Das Team um den Beschuldigen wirbt bereits mit neuen Projekten.

Die Ermittlungen zum mutmaßlichen Betrug mit Fördergeldern der Stadt Wien dürften dem Unternehmergeist des "Team P." rund um den Hauptbeschuldigten Abdullah P. keinen Abbruch getan haben.

Erst kürzlich postete eine Frau aus dem Umfeld auf Facebook das Angebot eines Bildungs- und Integrationszentrums für Jugendliche, das heuer starten soll: "Dieses Projekt ist für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren, die keine Arbeit finden. Und für Damen, die eine Ausbildung machen wollen", wird auf Türkisch erklär. Dazu gibt es Bilder von Büroräumlichkeiten in Wien-Simmering.

Büro neu angemietet

Die Räumlichkeiten wurden im Dezember 2015 angemietet, wie der KURIER aus informierten Kreisen erfuhr. Als Ansprechpartner wird just Silvia K. geführt, die Rechtsberaterin im Team P. ist. Sie soll außerdem eine der sieben Personen sein, gegen die die Staatsanwaltschaft Wien u.a. wegen schweren Betrugs und Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.

Der Name der neuen Einrichtung und auch sein Zweck erinnern an das Bildungs- und Integrationszentrum in Wien-Brigittenau, mit dem Abdullah P. und sein Team sich Fördergelder für private Kindergärten erschlichen haben sollen. Nur diesmal sind Jugendliche die Zielgruppe.

Eine Verbindung zum Team P. ergibt sich auch dadurch, dass die Obfrau des Vereins, der die Einrichtung in Simmering betreibt, im Vorjahr noch für den Verein von Abdullah P. gearbeitet hat. In den Medien präsentierte sie sich als Leiterin eines muslimischen Frauenhauses, das in P.s Zentrum in Brigittenau eingerichtet war.

Die Jugendeinrichtung habe bisher keine Fördergelder erhalten, heißt es auf Anfrage bei der zuständigen Magistratsabteilung 13 ( Bildung und außerschulische Jugendbetreuung).

Kein Grund für U-Haft

Viele KURIER-Leser drückten in Leserbriefen und Online-Postings ihr Unverständnis darüber aus, dass trotz der schweren Vorwürfe und einer Schadenssumme im siebenstelligen Bereich keiner der Beschuldigten in U-Haft ist. Dazu erklärt Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen: "Das wurde geprüft, es gibt aber keine Anhaltspunkte für Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr."

P.S. Anwalt gab trotz mehrmaliger Anfrage keine Stellungnahme ab. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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