16-Jähriger soll 180 Böller im Rucksack transportiert haben

16-Jähriger soll 180 Böller im Rucksack transportiert haben
Der Jugendliche gab an, dass er die Feuerwerks-Sprengkörper verkaufen wollte.

Die Polizei wurde am Abend des Stefanitags auf zwei verdächtige Jugendliche in der Inneren Stadt aufmerksam. Bei einer Personenkontrolle wurden in einem Rucksack zahlreiche pyrotechnische Sprengkörper gefunden. Der 16-jährige afghanische Staatsangehörige soll insgesamt 180 Böller der Kategorie F3 bei sich gehabt haben. Für den Besitz dieser ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine behördliche Bewilligung erforderlich.

16-Jähriger soll 180 Böller im Rucksack transportiert haben

Der 16-Jährige soll angegeben haben, dass er die Knallkörper an andere Jugendliche verkaufen wollte. Weil der Tatverdächtige zugab, in seiner Wohnung weitere Böller gelagert zu haben, begleiteten ihn die Beamten zur seiner Wohnadresse. Dort wurden weitere 20 Böller der Kategorie F3 sowie zwölf Böller der Kategorie P1 (Mindestalter 18 Jahre) gefunden. Das gesamte Material wurde sichergestellt.

16-Jähriger soll 180 Böller im Rucksack transportiert haben

Die Wiener Polizei warnt im Hinblick auf Silvester ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Böller sowie unsachgemäßer Verwendung von Silvesterfeuerwerk.

Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen.

Bis zu 3.600 Euro Strafe

Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von meist aus dem Ausland besorgter Pyrotechnik ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien bergen großes Gefahrenpotential. Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro.

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