Kinderdiebe stahlen in der U-Bahn und schliefen im Park
Es ist ein auffallend junges Mädchen, das am Donnerstag von Justizwachebeamten in den Gerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen in Wien gebracht wird. Die Jeans ist deutlich zu groß, die dunklen, langen Haare sind zum Zopf gebunden, die Haut ist blass.
Dem Mädchen folgt ein junger Bursche. 14 Jahre alt, wie wenig später im Prozess zu erfahren ist. Die beiden sind wegen Diebstählen in U-Bahnen angeklagt. Seit 10. Juli befinden sie sich in Untersuchungshaft.
Untergetaucht in Wien
Beide sind bosnische Staatsbürger, sprechen jedoch sehr gut deutsch. Wie lange sie sich schon in Wien aufgehalten haben, ist unklar. Den Behörden fielen sie erst auf, als sich die Diebstähle in den Öffis häuften. Zu dritt, wie ermittelt wurde, waren die Jugendlichen unterwegs. Der Bursche versperrte die Sicht, ein Mädchen fing an zu drängeln, die nun Angeklagte griff in die Taschen der Reisenden.
Wie alt das Mädchen ist? Optisch ginge es locker als 12-Jährige durch. „Ich weiß es nicht genau, ich habe keine Papiere“, sagt es selbst. Eine Altersfeststellungs-Untersuchung ergab, dass die Jugendliche über 14 sein muss. Den Namen seiner Eltern kann das Mädchen nicht nennen. „Sie haben mich früh weggegeben.“ In der Schule war es nie. Womit der Lebensunterhalt bestritten wird? „Durch Betteln oder Klauen. Aber das finde ich Scheiße“, erklärt es.
Mit der Beute Eis gekauft
Auch der Bursche hat nie eine Schule von innen gesehen. In Wien schlugen sie sich auf eigene Faust durch, schliefen in Parks. Mit der Beute kauften sie Lebensmittel, gingen in den Drogeriemarkt, kauften sich ein Eis oder Handys, die sie weiterverkauften.
„Ich entschuldige mich, das war nicht gut. Vielleicht hätten die Leute das Geld für wichtige Sachen wie Medikamente gebraucht“, sagt das Mädchen. Wie die Beute aufgeteilt wurde, habe das andere Mädchen bestimmt, erklären die Angeklagten. Der Bursche selbst will quasi nur Zuseher gewesen sein. „Aber mitgegangen, mitgefangen“, erklärt er sich geständig.
Zwei der bestohlenen Opfer kommen zu dem Prozess. Einer hätte seine 40 Euro gern wieder zurück. Der andere vermisst eine spezielle Silbermünze. Doch die Beute ist weg. Ob er den Schaden trotzdem von den Angeklagten einfordern will, wird er gefragt. „Wenn ich höre, unter welchen Umständen diese Dinge passieren“, sagt er und schüttelt den Kopf. „Das tut mir einfach nur leid.“
Der Bursche beteuert, er wolle das Geld zurückgeben, „sobald ich es habe“. Er wolle zurück nach Bosnien zu seinem Opa, dort in die Schule gehen und arbeiten. „Es tut mir mega leid, ich werde das nie wieder machen.“ Auch das Mädchen äußert den Wunsch, die Schule nachzuholen. „Wenn es geht, in Wien. Dann kann ich auch meine Oma öfters besuchen.“ Die Jugendliche kann sich einen Job als Kellnerin vorstellen.
Abschiebung steht im Raum
Die Urteile: Das Mädchen wird zu 8 Monaten, der Bursche zu 6 Monaten bedingter Haft verurteilt; rechtskräftig. Sie können also das Gefängnis verlassen. Allerdings hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bereits einen Festnahme-Auftrag für das Mädchen erlassen. Auch beim Burschen steht der im Raum.
Die Obsorge über die Jugendlichen hat nun die MA 11. Sie werden in die Einrichtung „Drehscheibe“ gebracht.
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