Mordfall Jennifer Scharinger: Im August kommt es zum Prozess
Gedenken an Jennifer Scharinger bei einer Kundgebung in Wien.
Acht Jahre nach dem Mord an der niederösterreichischen Studentin Jennifer Scharinger in Wien kommt es noch im heurigen Sommer zum Prozess. Ihrem früheren Freund Clemens T. (33) wird vorgeworfen, die damals 21-Jährige am 1. Jänner 2018 in ihrer Wohnung ermordet und ihre Leiche am Truppenübungsplatz Allentsteig in Niederösterreich versteckt zu haben.
Am 27. und 28. August 2026 muss sich der Ex-Freund am Wiener Straflandesgericht für den Mord an der jungen Frau vor Geschworenen verantworten. Das Verfahren ist vorerst auf zwei Tage anberaumt.
Nach acht Jahren des Schweigens legte der Verdächtige im vergangenen Dezember ein Geständnis ab und führte die Ermittler zu Jennifers Leiche. Die Details der Anklageschrift, die seit Kurzem vorliegt, bieten einen Einblick in die Gedankenwelt des nun 33-Jährigen.
Unmittelbar vor der Tat soll Jennifer die Beziehung beendet haben. Nachdem die junge Frau erwürgt worden war, soll der Verdächtige sie laut Anklage entkleidet in eine Holztruhe gelegt und mit dem Pkw nach Großweikersdorf, NÖ, gebracht haben. Später, als bereits nach der Vermissten gesucht wurde, brachte er den Leichnam der Studentin zum Truppenübungsplatz ins Waldviertel – vermutlich, weil er befürchtete, dass ihn die Standortpeilung des Handys hätte verraten können.
Der Fundort der Leiche liegt an diesem Weg an der B38 im militärischen Sperrgebiet des TÜPL Allentsteig
Chat brachte Fall wieder ins Rollen
Im Vorjahr erfuhr der brisante Fall eine dramatische Wende. Jennifer Scharingers Mutter Brigitta ließ auch Jahre nach dem Verschwinden ihrer geliebten Tochter nicht locker. Mit Hilfe eines Bekannten erstellte sie ein Fake-Profil auf einer Dating-Plattform. So konnte ein Bekannter der Mutter, der sich als Frau ausgab, mit Clemens T. in Kontakt treten. Dabei soll der Verdächtige ausführlich darüber gesprochen haben, wie man am besten eine Leiche verschwinden lassen könne und dass er über entsprechendes Wissen verfüge.
Mit diesen neuen Ansätzen war der Mann erneut in den Fokus der Mordermittler geraten und intensiv befragt worden, worauf er schließlich ein Geständnis ablegte.
Neben der Anklage wegen Mordes hat die Staatsanwaltschaft Wien außerdem eine Einweisung des Verdächtigen gemäß § 22 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher (Suchtmittel) beantragt. Beim Beschuldigten, gegen den ein Waffenverbot vorliegt, wurden übrigens auch mehrere Waffen, darunter Wurfmesser und ein Luftdruckgewehr, sichergestellt.
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