In Wien entflohener Häftling soll sich im Gefängnis radikalisiert haben

In Wien entflohener Häftling soll sich im Gefängnis radikalisiert haben
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bestätigte entsprechenden Verdacht, gab aus "ermittlungstaktischen Gründen" aber keine weiteren Details bekannt.

Am Freitag war der mutmaßliche Anhänger der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) aus einem Wiener Spital geflüchtete. Tags darauf wurde er von der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) gefasst, er sitzt seither wieder in U-Haft.

Der 19-Jährige dürfte sich ausgerechnet in seiner letzten Strafhaft radikalisiert und für den IS betätigt haben. Entsprechende Verdachtsmomente bestätigte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.

Gegen den 19-jährigen Mahdy C. wird von der Wiener Neustädter Anklagebehörde wegen Terrorverdachts und krimineller Vereinigung ermittelt, wobei sich der angenommene Tatzeitraum auf jene Zeit bezieht, in der der Österreicher mit tunesischen Wurzeln in einer Justizanstalt (JA) eine Haftstrafe wegen Raubes und Körperverletzung verbüßt hat.

Das räumte Behördensprecher Erich Habitzl Freitagmittag auf APA-Anfrage ein. Weitere Fragen - etwa ob der 19-Jährige nur illegal im Besitz eines Handys war und damit in einschlägigen Chat-Gruppen verkehrte oder ob er auch Mithäftlinge für den IS rekrutieren wollte, beantwortete Habitzl nicht. Dazu könne "aus ermittlungstaktischen Gründen" keine Auskunft erteilt werden, ersuchte der Sprecher um Verständnis.

Fehlverhalten von Beamten wird geprüft

Der 19-Jährige war bis Jänner 2024 in Strafhaft gesessen. Nach Verbüßung seiner Strafe wurde er infolge angelaufener Ermittlungen in Richtung Terrorverdacht nahtlos in U-Haft genommen. "Er sympathisierte mit dem Islamischen Staat (IS) und wollte sich diesem anschließen", kommunizierte die DSN am vergangenen Wochenende zur Verdachtslage.

Ungeachtet dessen hatte den 19-Jährigen offenbar ein einziger Justizwachebeamter zu einem Untersuchungstermin ins Spital der Barmherzigen Brüder in Wien-Leopoldstadt eskortiert, wobei dem U-Häftling dort die Flucht gelang. In diesem Zusammenhang wird ein mögliches Fehlverhalten des ihn begleitenden Beamten geprüft.

Die DSN hält es für denkbar, dass es mögliche Fluchthelfer gegeben hat. "Eine potenzielle Fluchtbeteilung durch Fluchthelfer ist derzeit noch nicht auszuschließen und wird aktuell geprüft", hieß es zuletzt gegenüber der APA. Gegen den Justizwachebeamten, der von Mahdy C. angegriffen und verletzt wurde, läuft ein Disziplinarverfahren.

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