Turbulente Beziehung
Trotz des holprigen Starts ging das ungleiche Paar eine (turbulente) Beziehung ein. „Es war alles sehr chaotisch, unruhig und toxisch“, schildert der deutlich jüngere Ex-Lebensgefährte – mittlerweile ist das Paar getrennt. Von wechselseitigen Schlägen ist die Rede, ebenso von beharrlicher Verfolgung.
Die Kriminalistin, die die Vorwürfe bestreitet, schildert die Anfänge: „Wir haben uns über Facebook kennengelernt. Wir haben geschrieben und irgendwann telefoniert. Welchen Beruf ich habe, habe ich damals nicht erwähnt.“ Bei einem Gespräch sei die Sprache auf Drogen gekommen. „Ich war gerade mit dem Hund im Wald spazieren und habe mitbekommen, wie ein paar Jugendliche kiffen. Ich habe ihm gesagt, dass ich den Geruch nicht aushalte.“ Daraufhin habe er scherzhaft gemeint, dass er ihr etwas besorgen könnte.
Aus rein dienstlichem Interesse, wie die Kriminalistin betont, habe sie nach dieser Aussage die Daten des Mannes durch alle möglichen Abfrage-Systeme gejagt. Und das, obwohl sie keine Drogenfahnderin ist. Auch ein entsprechender Vermerk wurde von der Polizistin nicht angelegt.
Auffällig: Am Tag nach der Abfrage kam es zum ersten Treffen. „Ihr ging es nur darum, den Mann abzuchecken“, ist die Staatsanwältin auch deshalb überzeugt.
Fotos aus dem Ermittlungsakt
Im Zuge der Beziehung hat die Frau laut Anklage aber auch noch weitere sensible Daten – aus aktuellen Fällen, die sie bearbeitete – via WhatsApp von ihrem Privathandy an den Lebensgefährten weitergeleitet. Konkret Fotos aus Ermittlungsakten mit den Daten von Beschuldigten. Warum? „Das weiß ich auch nicht. Anscheinend wollte sie mir damit sagen, dass sie viel zu tun hat“, mutmaßt der Zeuge. „Dienstlich“, betont die Kriminalistin auch bei diesem Punkt. Der Lebensgefährte habe damals in einem Amt gearbeitet. Routinemäßig frage man bei Personenfahndungen dort an, ob diese gesuchte Person einen Termin dort habe. „Um dort gleich eine Festnahme durchführen zu können.“
Das Schöffengericht glaubt den Erzählungen der Polizistin nicht. „Das macht alles keinen Sinn. Sie wollten einfach wissen, mit wem Sie es zu tun haben“, sagt die Richterin.
Urteil: Elf Monate bedingt; nicht rechtskräftig. Ihren Job kann die Polizistin somit behalten.
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