Hunderte mutmaßlich illegale Doppelstaatsbürger entdeckt

Hunderte türkischstämmige Wiener sollen zwei Pässe besitzen. Sie könnten den österreichischen einbüßen.
Die Wiener MA35 stellte erstmals vier Bescheide wegen Aberkennung der österreichischen Staatsangehörigkeit aus. Bundesweit sind es 33 Bescheide. Bis jetzt.

Rund 800 Wiener Austrotürken haben jüngst unerfreuliche Post von der Behörde bekommen. Denn für die MA35 verdichteten sich die Indizien, dass es sich bei ihnen um illegale österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger handelt. Die Betroffenen können nun mithelfen, die Sachlage zu klären. In vier Fällen ist es dafür allerdings zu spät: Per Bescheid wurden die Betreffenden bereits darauf hingewiesen, dass sie mit Wiederannahme der türkischen Staatsangehörigkeit ihre österreichische verloren haben.

Wie berichtet, hatten FPÖ sowie Innenministerium den Bundesländern im vorigen Frühjahr Listen mit rund 100.000 Datensätzen möglicher türkischer Wahlberechtigter in Österreich vorgelegt. Von den etwa 45.000 Personen mit Hauptwohnsitz in Wien blieben nach Abzug jener, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, sondern einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, 18.500 potenzielle Verdachtsfälle über. Um sie alle überprüfen zu können, wurde die MA35 vorübergehend um 26 Mitarbeiter aufgestockt. 6655 Fälle nahm man seit vergangenem Sommer in Angriff. Und so viel ist mittlerweile klar: Ein Teil der Überprüften besitzt die Doppelstaatsbürger zurecht.

Hunderte mutmaßlich illegale Doppelstaatsbürger entdeckt
Sedlak MA35

In 800 Fällen besteht allerdings der Verdacht, dass es sich um illegale Doppelstaatsbürger handelt. Diese Personen wurden nun schriftlich aufgefordert, ihre Dokumente vorzulegen, um zur Aufklärung beizutragen. Das ist das übliche Prozedere. In manchen Fällen – etwa nach Familienzusammenführungen – können die Abteilungen der Länder aber auch auf das türkische Personenstandsregister (Nüfüs Kayit Örnegi) zugreifen. Davon abgesehen bitten sie türkische Ämter um zweckdienliche Informationen – was sich allerdings stets als Sackgasse erweist, weil diese nie antworten.

Ob die „Verdächtigen“ die türkische Staatsangehörigkeit bewusst zusätzlich zur österreichischen annahmen oder dies unbeabsichtigt – etwa im Kindesalter – erfolgte, macht im Feststellungsverfahren keinen Unterschied. „Kinder teilen das Schicksal ihrer Eltern“, stellt MA35-Chef Werner Sedlak klar.

Kein Pass-Entzug

Die Reaktionen der 800 angeschriebenen Personen fallen höchst unterschiedlich aus, berichtet er. Ein Teil gebe Stellungnahmen ab, ein Teil setze sich mittels Anwalt zur Wehr und ein weiterer Teil ignoriere die Aufforderung der Behörde. Zur Beteiligung zwingen könne man in einem Verwaltungsverfahren niemanden

Jene vier Personen, in deren Fällen die MA35 die illegale Doppelstaatsbürgerschaft nun als erwiesen erachtet, müssen aber nicht fürchten, unmittelbar des Landes verwiesen zu werden. „Wir entziehen die österreichische Staatsbürgerschaft ja nicht, wir stellen nur deren Verlust fest“, betont Sedlak. Soll heißen: Nimmt jemand zusätzlich zur österreichischen Staatsangehörigkeit die türkische wieder an, erlischt zu diesem Zeitpunkt automatisch die österreichische.

Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen reicht allerdings Beschwerde gegen den Bescheid ein und befasst somit das Landesverwaltungsgericht. Und auch gegen dessen Entscheidung können Rechtsmittel ergriffen werden. Die Verfahren können sich also Monate oder sogar Jahre hinziehen.

Auch andere Bundesländer stellten Bescheide aus

Dass von den 6655 unter die Lupe genommen Personen 800 angeschrieben wurden, bedeutet übrigens nicht, dass 5855 aus dem Schneider sind. Viele Prüfungen sind einfach noch im Gange.

Die zweitmeisten Verdachtsfälle muss das Land NÖ überprüfen. Von 4000 Personen kristallisierten sich 100 als mutmaßlich illegale Doppelstaatsbürger heraus, berichtet Abteilungsleiter Peter Anerinhof. Diese wurden angeschrieben. In zwei Fällen wurde per Bescheid die österreichische Staatsbürgerschaft als erloschen betrachtet. In den restlichen Bundesländern wurden weitere 27 Bescheide ausgestellt.

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