Höchstgericht soll die dritte Piste doch noch stoppen

Für die dritte Piste heißt es weiter: Bitte warten!
Bürgerinitiativen aus Wien und NÖ gehen vor den Verwaltungsgerichtshof. Zudem schalten sie die EU-Kommission ein.

Obwohl das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht für die Errichtung der umstrittenen dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat gegeben hat, heißt es für das Großprojekt weiter warten. Denn Bürgerinitiativen aus Wien und Niederösterreich kündigen - erwartungsgemäß - den Gang vors Höchstgericht an. Zudem wollen sie bei der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich anregen, kündigt ihr Anwalt, Wolfram Proksch, an.

Höchstgericht soll die dritte Piste doch noch stoppen

Der Jurist (Bild) vertritt im Kampf gegen das Großprojekt mehrere Parteien - eine Liesinger Bürgerinitiative, die Antifluglärmgemeinschaft (AFLG), in der ein Dutzend Initiativen aus Wien und NÖ vertreten sind, einen niederösterreichischen Landwirten sowie Ärztin Jutta Leth, die seit Jahren einen Musterprozess gegen die Flughafen Wien AG führt. Dass das Bundesverwaltungsgericht eine ordentliche Revision gegen die Entscheidung ausdrücklich zulässt, empfindet Proksch "quasi als Empfehlung, nun vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu ziehen". Einer der Hauptgründe: "Wir meinen, dass das Bundesverwaltungsgericht auch die Flugrouten überprüfen hätte sollen." Für den Gang vors Höchstgericht haben die Projektgegner sechs Wochen Zeit.

Man will es aber nicht bei den heimischen Gerichten belassen. "Wir wollen außerdem bei der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich anregen, weil der Verfassungsgerichtshof bei der neuerlichen Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht ausgerechnet den Klimaschutz ausschloss", erklärt Proksch.

Freud und Leid

Einsprüche gegen den aktuellen Bescheid behält sich auch die Schwechater " Bürgerinitiative gegen die 3. Piste" vor, sagt der Sprecherin Brigitte Krenn. „Eine dritte Piste zu bauen, wäre eine enorme Investition, die sich natürlich für den Flughafenbetreiber rechnen muss. Das heißt: das Ziel ist dann, möglichst viele Flugbewegungen nach Schwechat zu bekommen - zum Schaden der Anrainer. Damit würden neben dem Flächenverbrauch und den CO2-Emissionen auch der Lärm und die Abgasbelastung in der Region steigen“, kritisiert die grüne Vizebürgermeisterin der Flughafen-Gemeinde.

Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es unter den Flugrouten-Anrainern Gewinner und Verlierer. Keinen Grund zum Feiern sieht man zurzeit in Favoriten, Penzing, Hietzing, Liesing oder auch in Mödling, wo man bereits von Starts und Landungen auf Piste 1 (11/29) betroffen ist und durch eine Parallelpiste zusätzliche Belastungen auf sich zukommen sieht. In Essling, Groß-Enzersdorf oder Schwadorf fallen die Reaktionen dagegen vorsichtig optimistisch aus. Dort fühlen sich viele von den Flugbewegungen auf Piste 2 (16/34) in ihrer Ruhe gestört. Ein Teil davon könnte nun aber auf die dritte Piste verlegt werden.

 

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